Illegale Inhalte: Regierung prüft Beschwerde gegen NetzDG-Urteil

Youtube und Facebook müssen vorerst keine Nutzerdaten an das BKA melden. Das Justizministerium könnte aber die nächste Instanz anrufen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Youtube und Facebook müssen vorläufig keine Nutzerdaten ans BKA melden.
Youtube und Facebook müssen vorläufig keine Nutzerdaten ans BKA melden. (Bild: Dado Ruvic/Reuters)

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Meta überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird. Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei noch nicht rechtskräftig, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch und fügte hinzu: "Der Bundesrepublik steht dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob dieses Rechtsmittel eingelegt werden soll, wird das Bundesministerium der Justiz nunmehr prüfen."

Das Ministerium werde "die Entscheidung dazu sorgfältig auswerten und prüfen, welche Folgerungen insgesamt aus der Entscheidung zu ziehen sind".

Ein Gerichtssprecher teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Der Beschluss ist unmittelbar wirksam." Die Kammer habe entschieden, dass Google und Meta die Vorgaben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht einhalten müssten.

Keine Nutzerdaten direkt ans BKA melden

Da das Gericht auch der Klage von Google und Meta nur teilweise stattgegeben hat, können die Beteiligten jeweils Beschwerde gegen die Beschlüsse einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Sollte das OVG das erstinstanzliche Urteil bestätigen, wären die Rechtsmittel bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens ausgeschöpft.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das neue NetzDG zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet teilweise gegen europäisches Recht verstoße. In dem Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und dem Bund geht es unter anderem um die Frage, ob Google und Facebook sowie andere Netz-Plattformen im großen Stil Nutzerdaten von Nutzern, die mutmaßlich illegale Inhalte veröffentlicht haben, an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Das Justizministerium erklärte nun, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werde man in der Sache keine Maßnahmen gegen Google und den Facebook-Konzern Meta ergreifen: "Dies hat die Bundesrepublik bereits zu Beginn der Eilverfahren zugesagt. Und diese Zusage gilt auch weiterhin."

Eco begrüßt Urteil

Der Internetverband Eco begrüßte hingegen die Entscheidung des Gerichts. "Die Strafverfolgung ist Aufgabe des Staates und nicht die sozialer Plattformen - das hat das Verwaltungsgericht Köln mit seiner Entscheidung klargestellt", sagte Eco-Vorstand Oliver Süme. Unternehmen erhielten nun Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit der Meldepflicht von Verdachtsfällen an das BKA.

Auch für Nutzer sozialer Plattformen sei das Urteil sehr wichtig, sagte Süme. Denn mit der Meldepflicht verfügten die Behörden faktisch sofort über sehr sensible Nutzerdaten, selbst wenn es sich dabei am Ende nicht um strafbare Inhalte handelt. "Soziale Netzwerke müssten in zigtausenden von Fällen jährlich personenbezogene Daten übermitteln, ohne dass vorab eine fallbezogene Prüfung durch eine staatliche Stelle erfolgt wäre. Es ist richtig, dass das Verwaltungsgericht Köln dem vorläufig ein Ende bereitet hat", sagte Süme.

Umstrittene Meldepflicht

In einer Bundestagsanhörung im Mai 2020 hatten mehrere Experten die Pläne der Koalition von Union und SPD kritisiert. Selbst wenn Behörden zu dem Schluss kämen, dass ein Inhalt doch nicht strafbar sei, würden sie sofort über die Daten verfügen. Daher könnten jährlich die Daten von einer Million Postings beim Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden, sagte Henning Lesch vom IT-Branchenverband Eco.

Die Nichtanwendbarkeit der Vorgaben hat das Gericht jedoch mit dem sogenannten Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie begründet. Dieses Prinzip bedeutet, dass europaweit tätige Firmen laut E-Commerce-Richtlinie eigentlich nur solche Gesetze einhalten müssen, die an ihrem europäischen Hauptsitz, beispielsweise in Irland, gültig sind.

Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt das NetzDG in diesem Sinne schon seit seinem Inkrafttreten im Oktober 2017 gegen dieses Prinzip. Doch die großen Plattformen hatten bislang auf eine entsprechende Klage verzichtet. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz könnten jedoch europaweit einheitliche Regelungen in Kraft treten.

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