Gesetz über digitale Dienste: EU einigt sich auf neue Regeln für das Internet
Künftig gibt es eine Art NetzDG auch auf EU-Ebene. Allerdings sind die Regelungen für das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) deutlich umfassender.

In einer letzten 16-stündigen Verhandlungsrunde haben sich Vertreter von Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten auf neue Regeln für Internetunternehmen in der EU geeinigt. "Nach den neuen Vorschriften müssen Vermittlungsdienste - insbesondere Online-Plattformen wie soziale Medien und Marktplätze - Maßnahmen ergreifen, um ihre Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen", teilte der zuständige Binnenmarktausschuss des Europaparlaments in der Nacht zum 23. April 2022 mit.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Einigung auf Twitter als "historisch" und fügte hinzu: "Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen. Was offline illegal ist, wird in der EU effektiv online illegal sein." Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit.
Mischung aus E-Commerce-Richtlinie und NetzDG
Die EU-Kommission hatte den Vorschlag für das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (engl.: Digital Services Act/DSA) im Dezember 2020 vorgestellt. Zusammen mit dem Digitale-Märkte-Gesetz (engl.: Digital Markets Act/DMA) bildet der DSA eine Art Grundgesetz für das Internet in Europa. Auf die Regelungen zum DMA einigten sich Parlament und Mitgliedstaaten bereits im März 2022.
Der DSA ist eine Art Mischung aus der bisherigen E-Commerce-Richtlinie und dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die geplante Verordnung schreibt wichtige Prinzipien der Internetwirtschaft fort. Dazu gehören das sogenannte Haftungsprivileg für Hostprovider, das Herkunftslandprinzip und das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. Zudem regelt sie den Umgang mit illegalen Inhalten und die Pflichten von großen Internetplattformen.
Personalisierte Werbung wird eingeschränkt
Die EU-Verordnung geht in vielen Bereichen daher deutlich weiter als das NetzDG. "Personalisierte Werbung für Minderjährige und die Verwendung von sensiblen Daten werden verboten", sagte der Europaabgeordnete Martin Schirdewan zum Verhandlungsabschluss. Das sei ein großer Erfolg für den Schutz von Nutzer, "auch wenn ein komplettes Verbot von personalisierter Werbung wünschenswert wäre".
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer sieht die Einigung jedoch kritischer. Seiner Ansicht nach wurde das Verbot, sensible Persönlichkeitsmerkmale wie die politische Meinung, Krankheiten oder sexuelle Vorlieben eines Nutzers zur gezielten Manipulation und Ansprache zu nutzen, "stark verwässert". Der Piratenpolitiker sagte: "Die neuen Regeln zur personenbezogenen Werbung werden für alle Onlineplattformen mit Nutzerinhalten wie Facebook, Instagram oder eBay gelten, nicht aber für Internetportale mit selbst erstellten Inhalten wie Nachrichtenwebseiten."
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das offline Recht gilt auch online so wars schon immer was du meinst ist das es online...
Als Kinder hatten wir auch nicht immer einen persönlichen Lehrer, der uns vor...
Dann is aber vorbei mit Hydraulik-Filmen :-D
Neulich im Stadtpark: Diese Wiese ist jetzt meine Wiese. Sehet, ich habe die Grenze mit...
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