Künast siegt im Facebook-Rechtsstreit: Meta muss Hass-Postings selbst finden und löschen

Das Urteil ist eine Kehrtwende in der bisherigen Löschpraxis illegaler Inhalte: Bislang mussten Betroffene diese selbst aufspüren und melden.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Renate Künast siegt vor Gericht gegen den Meta-Konzern Facebook.
Renate Künast siegt vor Gericht gegen den Meta-Konzern Facebook. (Bild: Matthias Hangst/Getty Images)

Im Streit um die Löschung von Falschzitaten im Internet hat die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) einen juristischen Erfolg gegen den Facebook-Konzern Meta errungen. Die Berufung Metas werde hinsichtlich dieses Punktes zurückgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt: "Wir teilen im Wesentlichen die Auffassung des Landgerichts."

Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil festgestellt, die klagende Politikerin könne verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination – ein sogenanntes Meme – mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen.

Damit sind Anbieter sozialer Netzwerke für das Auffinden sinn- und kerngleicher illegaler Inhalte verantwortlich. Sobald ein illegaler Inhalt dem Anbieter einmal gemeldet wurde, muss dieser nach Aufforderung auch ähnliche Inhalte finden und löschen. In der Urteilsbegründung betonte das Oberlandesgericht, der Klägerin sei ein rascher und effektiver Rechtsschutz zu gewähren.

Betroffene sollen effektiven Rechtsschutz erhalten

"In diesem Verfahren geht es um eine grundlegende Rechtsfrage. Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz", sagte Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz nach der Urteilsverkündung. "Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden."

Das Urteil stellt eine Kehrtwende in der bisherigen Löschpraxis illegaler Inhalte dar: Bislang mussten Betroffene diese selbst aufspüren und melden, erst dann konnten sie – wenn überhaupt – mit einem Handeln der Plattformen rechnen. Das Landgericht hatte Künast zudem eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugebilligt, dies wies das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage jedoch ab.

Darum geht es

Gegenstand der Klage ist ein Satz, der Künast von Nutzern im Netz zugeschrieben wurde, den sie jedoch nicht gesagt hatte. In einer Variante werden ihr folgende Worte in den Mund gelegt: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen."

Tatsächlich habe sie in einer ARD-Sendung vor Jahren den SPD-Politiker Thilo Sarrazin aufgefordert, sich den türkischen Namen einer anderen Teilnehmerin der Talkrunde zu merken, den dieser wiederholt falsch ausgesprochen habe, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete.

Der entsprechende Post wurde in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse. Meta versuchte darzulegen, dass dem Unternehmen die technischen Voraussetzungen fehlten, solche Postings zu erkennen. Vor Gericht kam das Unternehmen damit nicht durch. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig (16 U 65/22). Das Gericht ließ die Revision zu.

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k2r 31. Jan 2024 / Themenstart

Das ist nur dann ein Problem, wenn man die Accounts, die Solches verbreiten, nicht...

Lehmmanbnhb 26. Jan 2024 / Themenstart

Das geht ganz einfach. Facebook verdient für jeden Seitenaufruf Geld, der Umsatz liegt...

Anonymer Nutzer 26. Jan 2024 / Themenstart

"Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten...

ap (Golem.de) 26. Jan 2024 / Themenstart

Hallo, nein, das liegt nicht am Urteil, denn sonst wären die Kommentare ja entfernt...

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