Hasskommentare: Japan verschärft Gesetz gegen Cybermobbing

Japanische Gerichte können für Hasskommentare und Beleidigungen im Netz jetzt Gefängnisstrafen von einem Jahr verhängen.

Artikel veröffentlicht am , dpa/
Hasskommentare: Strafen erhöht, Verjährung verlängert.
Hasskommentare: Strafen erhöht, Verjährung verlängert. (Bild: pixelcreatures/Pixabay)

Für Cybermobbing ins Gefängnis: In Japan ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, mit der Hasskommentare und Beleidigungen schärfer bestraft werden. Anlass war der Tod einer Sportlerin.

Wer im Internet Hasskommentare, Verunglimpfungen oder Beleidigungen verbreitet, kann in Japan künftig zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Bislang habe die Höchststrafe dafür weniger als 30 Tage betragen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Neben der längeren Haftstrafe können künftig auch Geldstrafen von bis zu 300.000 Yen, umgerechnet rund 2.100 Euro, verhängt werden. Zuvor waren es weniger als 10.000 Yen, etwa 72 Euro.

Daneben wurde auch die Verjährungsfrist für derartige Vergehen auf drei Jahre verlängert. Bisher verjährte Cybermobbing bereits nach einem Jahr.

Anlass für die Verschärfung war der Tod von Hana Kimura im Jahr 2020. Die 22-jährige Profi-Wrestlerin war über die Netflix-Reality-Show Terrace House international bekannt geworden. Als Todesursache wird Suizid angenommen.

Kurz vor ihrem Tod schrieb die Japanerin auf Twitter, dass sie täglich fast 100 Kommentare erhalte und sich verletzt fühle. Ihr Tod führte zu einer öffentlichen Debatte über das Thema Cybermobbing.

Mobbing im Allgemeinen ist schon lange ein ernstes gesellschaftliches Problem im harmoniebetonten Japan. Die Regierung erklärte damals in Reaktion auf Kimuras Tod, die Gesetzeslage zu ändern wollen, damit Personen, die hasserfüllte Kommentare in sozialen Medien verbreiten, einfacher identifiziert werden können.

Zwei Männer in den Präfekturen Osaka und Fukui waren mit einer Geldstrafe von lediglich 9.000 Yen, umgerechnet 65 Euro, belegt worden, weil sie Kimura online verunglimpft hatten. Kritik an dieser geringen Strafe führte schließlich zur Gesetzesverschärfung.

Anmerkung der Redaktion:

Golem.de berichtet sehr behutsam über das Thema Suizid. Denn es gibt Hinweise darauf, dass bestimmte Arten der Berichterstattung durch Identifikation Nachahmungstaten zur Folge haben, gerade wenn der Betroffene eine prominente Person ist. Haben Sie selbst Suizidgedanken oder suchen Hilfe als Angehöriger, finden Sie professionelle Hilfe etwa bei der Telefonseelsorge unter den Rufnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 oder im Internet. Weitere Informationen finden Sie über die Seiten der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

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