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Nationale Koordinierungsstelle: So will die Bundesnetzagentur den DSA umsetzen

Die Bundesnetzagentur soll künftig als Koordinierungsstelle für den DSA fungieren. Die Meinungsfreiheit soll dabei nicht eingeschränkt werden.
/ Friedhelm Greis
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Zum Start des DSA ließ die GFF eine eigene Torte backen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Zum Start des DSA ließ die GFF eine eigene Torte backen. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Der Frust ist Andrea Sanders-Winter deutlich anzumerken. "Wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann der Beamte eigentlich noch gar nichts tun" , sagte die Abteilungsleiterin bei der Bundesnetzagentur am 16. Februar 2024 auf einer Veranstaltung in Berlin. Obwohl das EU-weite Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act/DSA) inzwischen voll gültig ist, sind der Bonner Behörde als designierte Koordinierungsstelle für digitale Dienste noch die Hände gebunden. Auf der Veranstaltung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) versicherte Renate Nikolay von der EU-Kommission, dass der DSA nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen werde.

Das erforderliche Gesetz, auf das Sanders-Winter sehnsüchtig wartet, soll immerhin am 21. Februar 2024 vom Digitalausschuss des Bundestages beraten werden(öffnet im neuen Fenster) . Bis zum Beschluss und zum Inkrafttreten dürften aber noch einige Wochen ins Land gehen. Deutschland steht damit EU-weit jedoch nicht allein. Aktuell fehlen auf einer Übersichtsseite der EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) noch elf weitere Länder auf der Liste.

20-köpfiges Aufbauteam gebildet

Die Bundesnetzagentur war trotz des fehlenden deutschen Gesetzes nicht untätig. Laut Sanders-Winter bereitet sich ein 20-köpfiger Aufbaustab auf die neuen Aufgaben vor. Schon seit Januar 2023 habe sich ihre Behörde mit den Koordinierungsstellen der anderen EU-Staaten vernetzt. Dabei umschreibt die Abteilungsleiterin die neue Aufgabe mit den fünf Schlagwörtern "Aufsicht, Zertifizierung, Beschwerdemanagement, Koordinierung und Unterstützung" .

Wobei Sanders-Winter gleich klarstellt: Beim Beschwerdemanagement gehe es um Verstöße gegen den DSA und nicht um die Frage, ob ein Inhalt, der auf einer Plattform veröffentlicht wurde, legal oder illegal ist. Mögliche illegale Inhalte können Nutzer oder sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber den Plattformen direkt melden. Die Plattformen informieren dann in bestimmten Verdachtsfällen die zuständigen Justiz- oder Strafverfolgungsbehörden. Die EU hat zu der Moderation von Inhalten durch die Plattformen eine Transparenzdatenbank eingerichtet(öffnet im neuen Fenster) , die schon fast 4,5 Milliarden Einträge enthält.

Zertifizierung für Hinweisgeber und Forscher

Die Koordinierungsstelle (engl. Digital Service Coordinator/DSC) wird jedoch erst dann wichtig, wenn die Plattformen auf Hinweise nicht reagieren, die vorgesehenen internen Beschwerdeverfahren und Schlichtungen nicht funktionieren – oder gar nicht erst bereitgestellt werden. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufgaben, die das Bundesamt für Justiz beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) innehatte. Sanders-Winter hofft, dass die dortigen Stellen an ihre Behörde übertragen werden.

Was ebenfalls wichtig ist: Die Koordinierungsstelle benennt die vertrauenswürdigen Hinweisgeber (engl: Trusted Flagger). Erhalten Online-Plattformen von einer solchen Organisation einen Hinweis auf einen illegalen Inhalt, muss dieser laut Artikel 22 des DSA "vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden" . Die Bundesnetzagentur muss daher entscheiden, ob dieser Hinweisgeber "besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte" hat.

Neben der Zertifizierung der Hinweisgeber muss die Bundesnetzagentur auch noch außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (Artikel 21) und Forscher zulassen, die laut Artikel 40 einen besonderen Zugang zu den Daten sehr großer Online-Plattformen erhalten sollen.

Sanders-Winter sieht den Schwerpunkt der Arbeit jedoch auf einem anderen Gebiet.

Nationale und internationale Koordinierung als Hauptaufgabe

"Deswegen heißt der DSC auch DSC, also Coordinator. Er muss koordinieren" , sagte die Abteilungsleiterin. Auf nationaler Ebene gehöre dazu die Zusammenarbeit mit der "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, dem Bundesdatenschutzbeauftragten, dem Bundeskriminalamt (BKA), den Landesmedienanstalten sowie den Justiz- und Verwaltungsbehörden, die für die Entfernung der illegalen Inhalte zuständig sind" . Darüber hinaus müsse die Koordinierungsstelle noch Verbände, Forschungsinstitutionen, Zivilgesellschaft, Unternehmen und die Plattformnutzer einbinden.

Auf EU-Ebene müsse sich der DSC auf ein "völlig neues Maß an Kooperation" einstellen. "Ich bin schon lange in der Bundesnetzagentur, wir haben schon viele Bereiche, wo wir uns vernetzt haben, wo wir in Gremien arbeiten auf der EU-Ebene. Aber beim DSA ist es quasi systemimmanent" , sagte Sanders-Winter. Dazu zähle die Kooperation mit anderen Koordinierungsstellen im Europäischen Gremium für digitale Dienste. Dieses wurde am 17. Februar 2024 eingerichtet, allerdings noch ohne deutschen Vertreter.

Die Bundesnetzagentur ist jedoch nicht nur für Plattformen zuständig, die ihren Sitz in Deutschland haben. Auch Beschwerden über Anbieter, die beispielsweise in Irland ansässig sind, laufen bei deutschen Nutzern zunächst über die hiesige Koordinierungsstelle. Die EU-Kommission hat sich die Aufsicht über große Online-Plattformen bei den Verpflichtungen gesichert, die nur für die großen Anbieter gelten. Nach Einschätzung Sanders-Winters wird die Kooperation mit den anderen DSCs und der EU-Kommission "eine Riesenherausforderung, weil wir ansonsten die Probleme, gerade bei den Very Large Online-Plattformen, nicht angemessen geregelt bekommen" .

Center for User Rights schon gestartet

Anders als die Bundesnetzagentur kann das neue Center for User Rights(öffnet im neuen Fenster) der GFF schon loslegen. Das Team um die frühere Google-Lobbyistin Svea Windwehr will die Rechte von Nutzern, die durch den DSA gestärkt werden sollen, in der Praxis einfordern und durchsetzen.

Dabei will sich das Zentrum auch dafür einsetzen, dass die Plattformen "Grundrechte wie die Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit achten" . Gerade mit Blick auf die Meinungsfreiheit gab es in den vergangenen Monaten bereits Befürchtungen, dass die EU-Kommission über DSA nicht nur gegen illegale Inhalte, sondern auch gegen unliebsame Meinungen vorgehen könnte.

Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Connect, versuchte in einer Diskussionsrunde auf der Veranstaltung die Bedenken zu zerstreuen. "Es geht nicht darum, dass wir ein Wahrheitsministerium sind, dass wir sagen, diese Meinung wollen wir und diese wollen wir nicht. Wir entscheiden auch gar nicht mal, etwas ist illegal oder nicht" , sagte Nikolay. Diese Frage bemesse sich "nach den nationalen Rechtsordnungen in den Mitgliedstaaten und an den wenigen europäischen Straftatsbeständen, die wir haben" .

Meinungsfreiheit als Hauptrecht

Nach Nikolays Darstellung wurde der DSA mit vollem Bewusstsein um die Meinungsfreiheit geschrieben. "Das ist das Hauptrecht, um das es hier geht" , sagte die Kommissionsbeamtin. Doch das ist bislang nur die halbe Wahrheit. Denn Nikolays Chef, EU-Digitalkommissar Thierry Breton, hat sich auch den Kampf gegen Desinformation auf die Fahnen geschrieben. In diesem Zusammenhang leitete Breton nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ein förmliches Verfahren gegen Elon Musks Plattform X ein . Natürlich mit Berufung auf den DSA.

Zweifellos soll der DSA laut Erwägungsgrund 9 auch "gesellschaftlichen Risiken, die die Verbreitung von Desinformation oder anderen Inhalten mit sich bringen kann" , entgegenwirken. Doch in den eigentlichen Artikeln taucht der Begriff Desinformation nicht auf. Dazu gibt es bislang nur einen freiwilligen Verhaltenskodex , den X jedoch verlassen hat.

Kommission hofft auf Einlenken von Musk

Laut Nikolay beschränkte sich die EU-Kommission in den Verfahren gegen X jedoch darauf, systemische Fragen zu klären. Das betreffe beispielsweise die Frage, ob das Community-Management angemessen sei, um die vorgeschriebene Risikominimierung umzusetzen. Nikolay hofft derzeit noch darauf, sich mit X ohne eine Sanktionsentscheidung – mit potenziell hohen Strafen – zu einigen. X könne sich beispielsweise bereit erklären, seine Systeme risikoresistenter zu machen.

Mit Blick auf die mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit erhielt Nikolay Unterstützung von Sanders-Winter: "Der DSA ist keine Inhalteregulierung. Das wollte die Bundesnetzagentur auch ehrlich gesagt nie machen. Das war für uns immer extrem wichtig." Es gehe stattdessen um systemische Fragen. "Aber der Einzelfall, wo in einem Fall was gelöscht worden ist, was vielleicht ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit ist, das ist sozusagen nicht unsere Entscheidungshoheit und das sollte es eigentlich auch nicht sein" , sagte Sanders-Winter.

Wahlintegrität als wichtiges Ziel

Wie sich der DSA in der Praxis auswirkt, dürfte sich in diesem Jahr bereits während der zahlreichen anstehenden Wahlen zeigen. Nikolay kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die Kommission bis Ende März dazu entsprechende Leitlinien veröffentlichen wolle. "Wahlintegrität ist eines unserer Prioritätenthemen für unsere Umsetzungsarbeit" , sagte sie weiter. Dabei dränge die Kommission unter anderem darauf, dass die großen Plattformen über genügend Inhaltemoderatoren verfügten, die die Landessprachen beherrschten.


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