Digitale-Dienste-Gesetz: Was die Einigung zum DSA bedeutet
Erstaunlich schnell hat sich die EU auf ein Gesetz für digitale Dienste geeinigt. Doch wichtige Aspekte im Internetrecht sind weiter ungeklärt.

Die Geschwindigkeiten könnten unterschiedlicher kaum sein. Während für die 2017 vorgestellte E-Privacy-Verordnung noch immer kein Verhandlungsende in Sicht ist, hat sich die EU innerhalb von rund anderthalb Jahren auf zwei wichtige Internetverordnungen geeinigt. Zwar wird den US-amerikanischen IT-Konzernen stets eine große Lobbymacht attestiert, doch wenn es wirklich darum geht, bestimmte Regulierungen zu verhindern oder durchzusetzen, sitzen europäische Konzerne, wie die Urheberrechtsreform gezeigt hat, immer noch am längeren Hebel.
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Warum hat die Einigung im Fall des Digitale-Dienste-Gesetzes sowie des Digitale-Märkte-Gesetzes so schnell geklappt? Zum einen hat sich die EU-Kommission stark an den verschiedenen nationalen Alleingängen im Kampf gegen illegale Online-Inhalte gestört. Eine "unkontrollierte Regulierungswut", wie es ein Kommissionsbeamter formulierte, soll damit möglichst der Vergangenheit angehören.
Weniger Auflagen für kleine Firmen
Es war von Anfang an offensichtlich, dass das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip der EU verstößt. Das wurde zuletzt vor Gericht in erster Instanz bestätigt. Die großen Sozialen Medien wie Facebook, Youtube oder Twitter haben die Vorgaben des NetzDG durchaus akzeptiert, weil sie in weiten Teilen ohnehin den freiwilligen Selbstverpflichtungen entsprachen, die vorab auf EU-Ebene vereinbart worden waren. Die im vergangenen Jahr beschlossene Verschärfung ging ihnen dann jedoch zu weit.
Zum anderen richten sich die Regelungen der beiden Verordnung vor allem gegen die dominanten IT-Konzerne aus den USA wie Google, Meta, Apple, Amazon oder Microsoft. Die Geschäftsmodelle europäischer Firmen dürften weniger beeinträchtigt werden. So verweist der Europäische Rat, der die Mitgliedstaaten repräsentiert, in seiner Stellungnahme auf die Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.
DSA tritt frühestens 2024 in Kraft
Zudem sollen diese mehr Zeit haben, sich auf die neuen Regelungen umzustellen. Nach Angaben der EU-Kommission treten diese frühestens zum 1. Januar 2024 in Kraft. Für große IT-Konzerne dürfte das schon früher der Fall sein. Die Regelungen gelten demnach vier Monate nach dem Zeitpunkt, an dem die Firmen von der Kommission entsprechend eingestuft wurden.
Der EU-Kommission war es ebenfalls ein wichtiges Anliegen, die nationalen Vorgaben an Internetanbieter zu harmonisieren. Mit vielen unterschiedlichen nationalen Regeln könnten zwar die großen Konzerne umgehen, aber nicht kleine Startups. Bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz müsse es daher "bindende Regeln geben, die einheitlich in ganz Europa funktionieren".
Die wirklich harten Auflagen im Digitale-Dienste-Gesetz betreffen daher nur wenige Anbieter.
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Kommission soll große Anbieter kontrollieren |
-kwt-
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