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DSA wird umgesetzt:
Was Firmen beim Digitale-Dienste-Gesetz beachten müssen

Jede Webseite mit Nutzerkommentaren muss in Kürze neue Vorgaben umsetzen. Anwälte warnen vor Abmahnungen wegen des neuen DSA.
/ Friedhelm Greis
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Viele Webshops in der EU fallen demnächst unter den DSA. (Bild: Pixabay)
Viele Webshops in der EU fallen demnächst unter den DSA. Bild: Pixabay

Am 17. Februar 2024 ist es so weit: Von diesem Tag an müssen die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (engl. Digital Services Act/DSA) von sehr vielen Informationsdiensten europaweit umgesetzt werden. Während große Anbieter wie Google, Apple oder X sich schon seit August 2023 an die neuen Regeln halten müssen , ziehen nun auch kleinere Dienste nach.

Die Vorgaben wirken sich je nach Angebot sehr unterschiedlich aus. Bisweilen ist es gar nicht so einfach festzustellen, welcher Art von Dienst das Unternehmen oder die Organisation zuzurechnen ist. Nach Einschätzung von Kanzleien (öffnet im neuen Fenster) müssen betroffene Unternehmen "umfangreiche Anpassungen an die neuen Pflichten und Regelungen des DSA vornehmen, andernfalls drohen empfindliche Bußgelder und auch Abmahnungen von Wettbewerbern und Abmahnverbänden" .

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