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Gerichtsurteile zu Hassrede: Renate Künast bekommt nun doch in allen Fällen Recht

Renate Künast ist gegen Beleidigungen im Netz vorgegangen. Nach einer erfolgreichen Verfassungsklage hat sie nun in allen Fällen Recht bekommen.
/ Lennart Mühlenmeier
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Renate Künast im Jahr 2017 (Bild: Simon Hofmann/Getty Images)
Renate Künast im Jahr 2017 Bild: Simon Hofmann/Getty Images

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hat nun in allen Fällen Recht bekommen, bei denen sie gegen Beleidigungen im Netz vorging. Nachdem ihre Klagen von Berliner Gerichten abgewiesen wurden, hat sie zusammen mit der Organisation Hateaid im Januar 2022 erfolgreich am Bundesverfassungsgericht geklagt. Nun veröffentlicht Hateaid eine Pressemitteilung zu der endgültigen Entscheidung des Kammergerichts Berlin(öffnet im neuen Fenster) .

Der Rechtsextreme Sven Liebich hat laut Pressemitteilung mehrere Falschzitate der Politikerin im Internet geteilt. Daraufhin ist sie einer "beispiellosen Welle von Hass und Hetze auf Facebook" ausgesetzt gewesen - so Hateaid. Unbekannte hatten Künast so unter anderem als "Stück Scheiße" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Golem.de hat die damalige Entscheidung des Kammergerichts analysiert .

Künast bezeichnet die neue Entscheidung des Kammergerichts nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als "Sieg" . So sagt sie: "Wer sich in der Demokratie engagiert, ist nicht Freiwild derer, die die Demokratie systematisch zerstören wollen. Gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen."

Dreijähriger Rechtsstreit eine Zumutung

Anna-Lena von Hodenberg, Gründungsgeschäftsführerin von Hateaid, führt aus: "Eine Person, die im Netz beleidigt und diffamiert wird, muss sich erst über drei Jahre hinweg durch alle Instanzen klagen und bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, bis die Täter*innen überhaupt erst identifiziert werden können." Das sei laut von Hodenberg eine Zumutung. Gerechtigkeit dürfe nicht davon abhängen, wie viel Zeit, Geld und Energie Betroffene aufbringen können.

Das Verfassungsgericht entschied im Januar 2022 , dass die Berliner Gerichte nicht ausreichend zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewägt hätten. So hieß es in der Begründung: "Zwar deutet das Kammergericht die Notwendigkeit einer Abwägung an. [...] Die angekündigte Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin nimmt das Kammergericht in der Folge aber nicht vor."


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