Abmahnung und Kündigung: Liken von Hasspostings kann arbeitsrechtliche Folgen haben
Wenn ein Arbeitnehmer bei Facebook menschenverachtende Kommentare postet, darf der Arbeitgeber diesem unter Umständen fristlos kündigen. Ob das auch fürs Liken eines solchen Postings gilt, ist umstritten.

Hasspostings, also menschenverachtende Kommentare in sozialen Netzwerken, können strafrechtliche Konsequenzen haben: Sie fallen etwa unter Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB), Verleumdung nach § 187 StGB oder Volksverhetzung nach § 130 StGB. Außerdem kann Verfassern solcher Kommentare von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden. Ob allerdings schon das Liken ein Kündigungsgrund darstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten.