Systemisches Versagen: Bußgeldverfahren gegen Twitter nach NetzDG eingeleitet

Nach den Entlassungen durch Elon Musk scheint Twitter nicht mehr die Löschpflichten nach dem NetzDG zu erfüllen. Nun droht ein Bußgeld in Millionenhöhe.

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Twitter droht ein Bußgeld in Millionenhöhe in Deutschland.
Twitter droht ein Bußgeld in Millionenhöhe in Deutschland. (Bild: Carlos Barria/Reuters)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet. Der Behörde liegen nach eigenen Angaben "hinreichende Anhaltspunkte" dafür vor, dass der Kurznachrichtendienst "gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat". Dabei handele es sich "um ein bußgeldbewehrtes systemisches Versagen im Beschwerdemanagement", teilte das BfJ am 4. April 2023 mit.

Twitter sei nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. So müssten offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.

Den aktuellen Bußgeldleitlinien (PDF) zufolge können je nach Größe des Netzwerks und der Schwere des Verstoßes bis zu 40 Millionen Euro verhängt werden. Twitter dürfte jedoch nicht die Voraussetzungen für die maximale Höhe erfüllen. Das Netzwerk fällt mit rund 14,1 Millionen Nutzern in Deutschland in die Kategorie B. Bei "außerordentlich schweren" Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25 Millionen Euro.

Seit vier Monaten nicht ausreichend gelöscht

Damit das BfJ ein Bußgeldverfahren einleiten kann, muss ein soziales Netzwerk jedoch nicht nur in Einzelfällen, sondern systematisch gegen die Auflagen verstoßen. Der Mitteilung zufolge ist im Falle von Twitter diese Voraussetzung nun erfüllt. Die rechtswidrigen Inhalte seien "in einem Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter veröffentlicht und der Anbieterin von Twitter von Nutzerinnen und Nutzern als rechtswidrig angezeigt" worden.

Alle Inhalte enthielten "ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte, ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten". Sie erfüllen nach Einschätzung des BfJ den Tatbestand der Beleidigung.

Das Unternehmen kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Anschließend will das BfJ "die in der Stellungnahme vorgebrachten Argumente prüfen". Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich ein systemisches Versagen vorliegt, werde man beim Amtsgericht Bonn die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beantragen. Vor Erlass eines Bußgeldbescheids muss das Gericht jedoch noch prüfen, ob die beanstandeten Tweets tatsächlich rechtswidrig waren.

Ursache für die Untätigkeit von Nutzerbeschwerden könnten die zahlreichen Entlassungen nach der Übernahme des Unternehmens durch Elon Musk vor vier bis fünf Monaten sein. Ein Sprecher von Verdi schätzt, dass rund die Hälfte der deutschen Mitarbeiter von Twitter entlassen wurde (g+). Die Aufsichtsbehörden wissen teilweise gar nicht, an welche Ansprechpartner sie sich in Deutschland noch wenden können.

Zudem hat das Landgericht Frankfurt am Main im Dezember 2022 entschieden, dass Twitter "unverzüglich" tätig werden muss, um ehrenrührige Behauptungen zu löschen.

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