Hatespeech-Ermittlungen: Wenn der Rechtsstaat auf Social Media trifft

Der Fall des Publizisten Norbert Bolz hat die Diskussion neu entfacht: Vier Polizisten standen im Oktober vor seiner Berliner Wohnung, weil er auf der Plattform X ironisch den Nazispruch "Deutschland erwache" verwendet hatte, um ein AfD-Verbotsplädoyer zu kritisieren. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah darin einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, wie der Spiegel berichtete(öffnet im neuen Fenster) .
Der Deutsche Journalistenverband warnte nach dem Vorfall vor Einschüchterung(öffnet im neuen Fenster) . Auch die Grünenpolitikerin Ricarda Lang kritisierte das Vorgehen als absurd und sprach von einer Untergrabung des Vertrauens in den Rechtsstaat.
Die Strukturen der digitalen Strafverfolgung
Nach dem Mord an Walter Lübcke 2015 etablierte Deutschland umfangreiche Strukturen zur Bekämpfung von Hass im Netz. Das 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität(öffnet im neuen Fenster) schuf Spezialstaatsanwaltschaften und Sondereinheiten.
Der Spiegel berichtet, dass an die BKA-Zentralstelle in der ersten Jahreshälfte 2025 allein 11.400 Postings gemeldet wurden. Etwa 83 Prozent wurden als strafrechtlich relevant eingestuft und zur weiteren Verfolgung an die Bundesländer weitergeleitet.
Benjamin Krause, Leitender Oberstaatsanwalt der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt, sagte dem Spiegel: "Wir leiten nicht leichtfertig Verfahren ein und nehmen keine politischen Bewertungen vor." Seine Einheit habe seit 2020 insgesamt 50.000 Posts geprüft und in mehr als 12.500 Fällen Ermittlungen aufgenommen.
Paragraf 188: Der umstrittene Politikerschutz
Besonders kontrovers diskutiert wird Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs(öffnet im neuen Fenster) . Die Norm stellt Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter verschärfte Strafe, wenn deren "öffentliches Wirken erheblich erschwert" wird. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe sind möglich.
Der Spiegel führt mehrere Beispiele an: Ein Nutzer, der Robert Habeck als "Schwachkopf Professional" bezeichnete, musste eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Der rechte Publizist David Bendels wurde zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt(öffnet im neuen Fenster) , weil er Nancy Faeser grafisch die Worte "Ich hasse die Meinungsfreiheit" in den Mund legte.
Krause räumt gegenüber dem Spiegel ein: "Wir sollten anerkennen, dass unser Vorgehen in der Gesellschaft heute viel stärker hinterfragt wird als noch vor drei Jahren." Seine Behörde versuche, verhältnismäßig zu agieren, und verzichte oft auf Hausdurchsuchungen, wenn Beschuldigte kooperieren.
Verhältnismäßigkeit als Streitpunkt
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft setzt laut Spiegelbericht zunehmend auf alternative Maßnahmen. In rund 100 Fällen wurden soziale Trainingskurse angeordnet, nur einmal wurde ein Kurs abgebrochen. Krause betont: "Das ist für uns das beste Ergebnis, mehr kann das Strafrecht gar nicht erreichen."
Die internationale Dimension
Die deutschen Ermittlungen belasten auch die transatlantischen Beziehungen. US-Vizepräsident JD Vance kritisierte die Maßnahmen im Februar 2025 als digitale Zensur(öffnet im neuen Fenster) . Das US-Außenministerium nahm das Thema in seinen Menschenrechtsbericht auf und sprach von einem Rückgang der Meinungsfreiheit in Deutschland.
Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, spezialisiert auf Internetstrafrecht, sieht laut Spiegelbericht keinen grundsätzlichen Umschwung: "In den Fällen, die ich in den vergangenen Jahren auf meinen Tisch bekomme, kann ich keinen Umschwung in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit erkennen."
Die Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle vom Max-Planck-Institut beobachtet hingegen einen Stimmungsumschwung in den Strafverfolgungsbehörden und eine weitgehende Auslegung des Strafrechts, heißt es in dem Bericht weiter.
Politische Konsequenzen
Die AfD hat im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der Hausdurchsuchungen nach Beleidigungen grundsätzlich verbieten würde. Der Vorstoß hat keine Aussicht auf Erfolg. Paradox erscheint dabei: Parteichefin Alice Weidel nutzt selbst dutzendfach den Paragrafen 188 gegen Onlinenutzer, heißt es in dem Spiegelbericht.
Auch die Grünen schauen inzwischen genauer hin. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, mahnt laut Spiegel: "Allen sollte bewusst sein, in welchem rechtsstaatlich heiklen Bereich wir uns bewegen."



