Digitale-Dienste-Gesetz: Europaparlament will Nutzertracking stark einschränken
Das Europaparlament hat den Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes verschärft. Ein Komplettverbot personalisierter Werbung soll es aber nicht geben.

Nach dem Willen des Europaparlaments soll das Tracking von Nutzern durch Werbeanbieter künftig deutlich erschwert werden. Bei der Abstimmung über das geplante Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act/DSA) votierten die Abgeordneten am Donnerstag in Straßburg für mehrere entsprechende Änderungsvorschläge. Demnach soll Nutzern nicht der Zugang zu einer Plattform gesperrt werden, wenn sie sich weigern, dem Tracking zuzustimmen.
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Zudem forderte das Parlament in dem Antrag (PDF) "faire und angemessene" alternative Zugangsoptionen, beispielsweise Optionen auf der Grundlage von Werbung ohne Nachverfolgung. Ein Targeting von Nutzern auf der Basis von Datenkategorien schutzbedürftiger Gruppen soll demnach verboten werden.
Keine Dark Patterns
Auch soll für Nutzer die Ablehnung von Werbetracking "weder schwieriger noch zeitaufwendiger" als die Einwilligung sein. Im Falle einer Verweigerung "werden ihnen andere faire und angemessene Optionen für den Zugang zur Onlineplattform an die Hand gegeben", heißt es. Ähnliche Forderungen gegen den Einsatz sogenannter Dark Patterns hatte zuletzt die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) auf Basis des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) erhoben.
Eine weitere Änderung am Entwurf (PDF) sieht einen besonderen Schutz von Daten Minderjähriger und sensiblen personenbezogenen Daten vor. Dazu gehören laut Artikel 9 der DSGVO politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie die sexuelle Orientierung. Die Verarbeitung dieser Daten zu Werbezwecken wird untersagt.
Anonyme Internetnutzung ermöglichen
Weitere Änderungsanträge betreffen laut Pressemitteilung die "Notwendigkeit, dass Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen die Meinungsfreiheit und die Freiheit und den Pluralismus der Medien respektieren müssen, sowie eine neue Bestimmung zum Recht, digitale Dienste anonym zu nutzen und zu bezahlen".
Weitergehende Änderungswünsche, etwa ein Komplettverbot personalisierter Werbung, wurden hingegen abgelehnt. Auch die Anforderung an Hostprovider, "alle erforderlichen Maßnahmen" zu ergreifen, um den Wieder-Upload illegaler Inhalte zu verhindern, erhielt nicht die erforderliche Zustimmung.
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Gar nix, die sind von Natur aus so ;-)
Siehe meine Antwort an Niaxa. Mich stört, daß nur die Verbreitung beschränkt werden...
Es war nicht viel weniger Werbung, und meist wurden die Onlineplattformen irgendwie durch...
Klingt toll, gibt dir als Kunde in der Theorie super Rechte, ist aber in der Praxis...