Die Gema hat Vodafone und 1&1 zu DNS-Blocking gegen ein großes Warez-Forum gezwungen. 1&1 wehrt sich gerichtlich.
Gute Qualität und rechtlich sicher: Es schien, als würden Dienste wie Netflix gegen illegales Streaming und Filesharing gewinnen. Doch die feiern nun ein Comeback.
Von Manuel Heckel
In Europa ließen sich durch technische Mittel oder ein Tempolimit viele Menschenleben im Straßenverkehr retten. Doch während die Lobby solche sinnvollen Maßnahmen verhindert, sollen die Bürger ausgerechnet beim Urheberrecht gegängelt werden. Das ist unverhältnismäßig.
Ein IMHO von Friedhelm Greis
Vodafone ist im Berufungsverfahren zur Sperrung von Kinox.to unterlegen. Doch die Sache ist damit wohl noch nicht beendet.
Im Frühsommer ist die mündliche Verhandlung des Widerspruchs angesetzt, den Vodafone gegen die Sperrung von Kinox.to eingelegt hat. Vodafone könne nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen.
Vodafone will Kinox.to nicht sperren, weil damit der Netzbetrieb gestört und die Nutzerrechte verletzt werden. Der TV-Kabelnetz-Betreiber wehrt sich gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München, die keine rechtliche Grundlage habe.
Golem.de-Wochenrückblick Wir testen Prozessoren für Desktop und Smartphone, schwingen Schwerter, staunen über Spezialeffekte - und ärgern uns über Star Trek Discovery.
Constantin Film hat durchgesetzt, dass Internetnutzer bei Vodafone Kabel nicht so einfach auf Kinox.to zugreifen können. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München macht das möglich.
Die geplanten Upload-Filter der EU-Kommission stoßen vielfach auf Kritik. Bei einer Diskussionsrunde von Wikimedia Deutschland gibt es jedoch auch Befürworter.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Mit internationalen Durchsuchungen und Verhaftungen wurde gegen die mutmaßlichen Betreiber von Usenet-Boards vorgegangen. Sie sollen mit Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen und Spielen Millionen Euro verdient haben. Zahlende Nutzer könnten Probleme bekommen.
Einer der Betreiber des aktiven Streamingportals Kinox.to hat sich der Polizei gestellt. Er war fast drei Jahre auf der Flucht.
Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen das Streaming von illegalen Kopien entschieden. Doch nur Premium-Nutzer von illegalen Plattformen müssten mit Abmahnungen rechnen, wenn die Server beschlagnahmt wurden.
Drohen in Deutschland großflächige Netzsperren "auf Zuruf" von Rechteinhabern? Die neuen Pläne der Regierung für mehr Rechtssicherheit bei offenen WLANs stoßen auf scharfe Kritik.
Troopers 2017 Eine Betrugskampagne nutzt Sicherheitslücken im Stock-Browser von Android aus, um Nutzern Abofallen und Premiumdienste zuzuschieben. Die Betrüger bauen gefälschte Webshops auf, um legitim zu erscheinen.
Ein Bericht von Hauke Gierow
Auch das in Deutschland beliebte Streamingportal Kinox.to nutzt für die illegale Verbreitung von Spielfilmen und Serien offenbar die kostenlosen Hostingdienste von Google. Zuvor hatte sich eine Pornoproduktionsfirma öffentlich über diese Methode beschwert.
Niederlage für die Rechteinhaber: Netzsperren gegen Portale wie The Pirate Bay müssen in Österreich wieder aufgehoben werden. Doch der Streit geht unvermindert weiter.
Golem.de-Wochenrückblick Wir haben uns in dieser Woche den neuen Star-Wars-Film angesehen, uns über die Einigung zur Datenschutzreform gefreut - und über Cisco den Kopf geschüttelt. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Kinox.to-Chef Arvid O. ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Verteidigung kritisierte, die GVU steuere die Staatsanwaltschaft. Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verfolgt für die Filmindustrie weiter illegale Onlineangebote. Trotz einiger Erfolge der polizeiähnlich arbeitenden Gruppe gibt es weiterhin viele illegale Plattformen.
Die Streaming-Plattform Kinox.to war zwischenzeitlich nicht erreichbar. Schuld waren offenbar Zahlungsprobleme der Betreiber.
Kinox.to wird weiter aktualisiert, weil die Inhaber des Passworts untergetaucht sind. Der Verteidiger eines der mutmaßlichen Mitbetreiber hat die Plattform heute mit einem Bus verglichen, der Menschen zu einer Videothek fahre, wo sie Filme ansähen.
Zwei Kino.to-Uploader müssen zum Teil hohe Geldstrafen zahlen, kommen aber mit Haftstrafen auf Bewährung davon. Beide haben gestanden und auf eine Revision verzichtet.
Isoplex sei ungeschützt nicht sicherer als Popcorn Time, warnt ein Anwalt, der auf die Verteidigung von Abgemahnten spezialisiert ist. Auch Isoplex ist kein Streaming, sondern ein Bittorrent-Angebot.
Die Deutsche Telekom weigert sich, eine Sperranforderung für The Pirate Bay, isohunt.to und h33t.to umzusetzen. Das hatte der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft gefordert.
Der Verein für Anti-Piraterie (VAP) feiert ein Urteil zu Internetsperren. Die Provider müssen die Kosten übernehmen. IP-Sperren sollen folgen. Ein Anwalt hält eine ähnliche Entscheidung in Deutschland für möglich.
Von Achim Sawall
Das Recht auf Privatkopie wird in Österreich eingeschränkt. Was aus illegalen Quellen kommt, darf nicht mehr heruntergeladen werden, steht im neuen Urheberrecht.
Die Abschaltung der Kino.to-Webseite hat die Nachfrage nach illegalem Streaming nur kurzzeitig verringert. Schnell seien andere Angebote entstanden, über die sich Nutzer illegal Filme und Fernsehserien angeschaut hätten, ergibt eine aktuelle Studie.
Möglicherweise als Folge der Ermittlungen und Razzien gegen Kinox.to, Movie4k und Boerse.bz ist das illegale Portal Leecher.to offline. Auch Movie4k hatte nach Angaben der GVU Aussetzer.
Illegale Downloads: Laut IT-Anwalt Solmecke könnten bei der Strafverfolgung der Plattform Boerse.bz auch die 2,7 Millionen Nutzer belangt werden. Ein weiterer Rechtsanwalt sieht dafür bereits einen Beleg.
Die Betreiber von Kinox.to und Bitshare sind laut Staatsanwaltschaft identisch. Bitshare-Geschäftsführer Mark Girak streitet dies jedoch ab.
Die Filehoster Bitshare und Freakshare sollen in einem Rechenzentrum in den USA offline genommen werden. Das will die GVU zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden durchsetzen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden will die beiden mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to und Movie4k jetzt mit einer öffentlichen Fahndung aufspüren. Dies ist nur in schwerwiegenden Fällen üblich.
Die beiden Verhafteten im Fall Kinox.to sagen, dass den Betreibern auch Torrent.to gehört. Kinox.to ist weiter online, weil der Staatsanwaltschaft die Zugangspasswörter fehlen.
Eine kleine Gruppe von Uploadern soll jeweils die ersten Links zu Filmkopien exklusiv an Kinox.to geliefert haben. Die Webseite Tarnkappe berichtet, die jährlichen Einkünfte von Kinox.to lägen bei über zwei Millionen Euro.
Nach der Razzia gegen die Betreiber von Kinox.to zeichnet sich ab, dass die Folgen für Nutzer des Streaming-Portals gering sein dürften. Ganz anders sieht es bei den Download-Portalen aus, die wohl ebenfalls von den Kinox.to-Machern betrieben worden sind.
Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet. Die Plattform ist online geblieben.
Immer häufiger stoßen digitale Geschäftsmodelle an rechtliche Grenzen. Der Fall Uber zeigt aber: Nicht jede App muss gleich die Regulierung einer ganzen Branche überflüssig machen.
Nach einem Kino.to-Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs müssen Provider Internetsperren errichten, auch wenn Urheberrechtsverletzungen nicht bewiesen sind. Erst bei verhängter Beugehaft gegen den Provider wird die Rechtmäßigkeit überprüft.
Das Filmstudio Constantin Film will Internetsperren gegen illegale Streamingangebote in Deutschland gerichtlich durchsetzen. Das ermöglicht das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Kino.to.
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Klage zu Kino.to geurteilt, dass Internetsperren gegen illegale Angebote zulässig sind. Constantin Film hatte gegen einen Internetprovider geklagt.
Die Abmahnungen von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.
Der Streit um von Rechteinhabern verlangte Netzsperren im Fall Kino.to geht in die letzte Runde. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs vertritt die Auffassung, dass Provider per richterlicher Anordnung zum Sperren angehalten werden können.
Nicht nur die großen Torrent- und Streamingportale verdienen gut am illegalen Vertrieb von Serien und Filmen, es gibt auch eine weitgehend im Dunkeln operierende Spezies: die Uploader. Auch sie können mittlerweile von ihrer umstrittenen Arbeit leben.
Teilen und Teilhabe sind für netzaffine Menschen zum Alltag geworden - obwohl dabei vieles den aktuellen Urheber- und Nutzungsrechten widerspricht. Die Parteien haben das erkannt, tun sich aber in der Mehrzahl mit umfassenden Reformen schwer.
Das illegale Portal Gameloads.org ist offline. Laut Staatsanwaltschaft Dresden habe einer der mutmaßlichen Betreiber von 1load.net, gegen den die Polizei zuvor vorging, auch die Spieleplattform betrieben.
Durch forensische Markierungen in Bild und Ton von Kinofilmen in Deutschland will die GVU mehrere Kinos ermittelt haben, in denen während der Vorführung abgefilmt wurde. GVU-Mitarbeiter in einem der Kinos fanden eine Abfilmerin, deren Material auf Plattformen wie Kinox.to zu finden ist.
Die GVU hat die Abschaltung der illegalen Plattform 1load.net durchgesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde heute aktiv. Nach GVU-Angaben waren die 1load.net-Werbevermarkter schon für Kino.to aktiv, was zu den Betreibern führte.
Mit gleichem Aussehen wie der vermeintliche Nachfolger Movie4k ist auch der illegale Dienst Movie2k nun wieder im Netz. Die Betreiber behaupten, Ende Mai 2013 gehackt worden zu sein und warnen vor der Konkurrenz.
Die Besitzer der Movie2k.to-Domain haben den DNS-Server der deutschen Piratenpartei als Primary DNS eingetragen. Ergebnis sind rund 10.000 Seitenaufrufe in der Minute und Anrufe der Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Piraten.
Die Betreiber von Movie4K und Movie2k haben sich in einer Erklärung für ein freies Internet an die Öffentlichkeit gewandt. Nach der Abschaltung von Movie2k durch die Betreiber ist der Nachfolger jetzt online.