EU-Kino.to-Urteil: Constantin Film will Internetsperren gerichtlich durchsetzen
Das Filmstudio Constantin Film will Internetsperren gegen illegale Streamingangebote in Deutschland gerichtlich durchsetzen. Das ermöglicht das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Kino.to.

Constantin Film, einer der Kläger beim Kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, will Internetsperren in Deutschland gegen illegale Filmangebote gerichtlich durchsetzen. Das gab das Unternehmen am 28. März 2014 bekannt. Internet Service Provider können laut dem Urteil verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren, hatte der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Das Filmstudio und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten gegen den TV-Kabelnetzbetreiber UPC Austria geklagt, weil in der Vergangenheit auf Kino.to illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden.
Constantin Film erklärte heute: "Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie zum Beispiel Kinox.to oder Movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. Oftmals schon mit Kinostart, spätestens zu Beginn der DVD-Auswertung. Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen."
Der IT-Branchenverband Bitkom hatte das Urteil als unklar und unverhältnismäßig bezeichnet. "Das Urteil lässt viele Fragen offen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des IT-Verbands, Bernhard Rohleder. "Es stellt sich zum Beispiel die Frage, wie wirksam einzelne Seiten gesperrt werden können, ohne dabei legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen." Er plädierte dafür, sich auf die Anbieter der jeweiligen Websites zu konzentrieren. Eine Sperre schränke den Internetzugang und die Informationsfreiheit der Nutzer ein. Das sei unverhältnismäßig.
Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) sagte, das Gericht mache mit diesem Urteil Provider zu Hilfssheriffs bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und gebe ihnen "ein völlig unverhältnismäßiges und unzeitgemäßes Werkzeug" in die Hand. "Internetsperren sind keine Lösung und öffnen Tür und Tor für willkürliche Einschränkungen." Zudem könne eine Sperrung den Zugriff auf eine Internetseite nie ganz ausschließen, sondern erschwere lediglich den Zugang für technisch weniger versierte Nutzer.
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Doch geht. Ich brauch keine 250 PS, aber ich nehme sie. Optout Produkte bei Providern...
...kann man das wohl fordern! Auf jeden Fall wird der gesamte Internetverkehr dadurch...
Weil man hier ein anderer man ist, als der man da draußen, man! Ok, jetzt hast du mich...
siehe ich trotzdem die Gefahr darin dass die Justiz sich hier von solchen Konzernen...
Diese These war schon des Öfteren zu lesen. Möglich ist das durchaus. Ist schon komisch...