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Kino.to-Chef: "Ich bedauere die Urheberrechtsverletzungen"

Nachdem das Landgericht Leipzig ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hat, hat der Hauptangeklagte im Kino.to -Prozess erklärt, die Vorwürfe der Staatsanwalt träfen zu und er bereue die Taten.
/ Achim Sawall
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Der Gründer und Chef von Kino.to (r.) (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
Der Gründer und Chef von Kino.to (r.) Bild: Achim Sawall/Golem.de

Am dritten Tag des Prozesses gegen den mutmaßlichen Chef von Kino.to hat das Landgericht Leipzig(öffnet im neuen Fenster) eine Verständigung vorgeschlagen. Für den Fall, dass der Hauptangeklagte Dirk B. ein Geständnis ablegt, stellte das Gericht eine Strafe unter fünf Jahren in Aussicht. Theoretisch wäre ein Urteil von bis zu 15 Jahren Haft möglich.

Dirk B. zog sich mit seinem Anwalt in einer Verhandlungspause zur Beratung zurück. Danach verlas der Anwalt eine Erklärung seines Mandanten: "Die Anklage stimmt so in allen Punkten, B. bezweifelt die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht und bedauert die Urheberrechtsverletzungen außerordentlich."

Der Gründer soll mit dem Portal 6,6 Millionen Euro verdient haben. Für Gehälter und Mietkosten für Server in Russland seien rund 1,6 Millionen Euro gezahlt worden. Am 8. Mai 2012 wurde vor dem Landgericht Leipzig die Anklage gegen den gelernten Bodenleger verlesen. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft sagte, dass die Einnahmen aus Werbung und Abonnements stammten. Dirk B. bezeichnete sich selbst als jemand, der Internetwerbung mache.

Kino.to: Urteil in der kommenden Woche

Das Urteil könnte in der kommenden Woche am 14. Juni 2012 gesprochen werden. An dem Tag werden die Plädoyers gehalten. Das Gericht stellte einen Strafrahmen von 4 Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht.

Im Juni 2011 hatten Ermittler rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der mutmaßlichen Kino.to-Betreiber und Rechenzentren durchsucht und das illegale Streamingportal offline genommen.

Bastian P., der Chefprogrammierer von Kino.to, wurde am 11. April 2012 wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es war die fünfte Verurteilung im Prozess um Kino.to.


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