Hologramm: Mutmaßlicher Uploader von Kino.to festgenommen

Ein Mann hat gestanden, als Uploader zuerst für Kino.to und später für Movie2k oder Kinox.to tätig gewesen zu sein. Weitere Ermittlungsverfahren gegen die Uploader-Szene laufen bereits.

Artikel veröffentlicht am ,
Frühere Homepage von Kino.to
Frühere Homepage von Kino.to (Bild: Kino.to)

Ein mutmaßlicher früherer Uploader des illegalen Streaming-Portals Kino.to ist festgenommen worden. Das gab die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 27. Mai 2013 bekannt. Die Razzia in Schleswig-Holstein durch sächsische Ermittler fand bereits in der vergangenen Woche statt. "Ihm wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in über 120.000 Fällen vorgeworfen", sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der Leipziger Volkszeitung.

"Er hat einfach weitergemacht", sagte Klein über den Beschuldigten. Weitere Ermittlungsverfahren gegen die Uploader-Szene liefen bereits. Nach Schließung von Kino.to habe er bei den aktuell aktiven illegalen Streaming- und Download-Angeboten für kontinuierlichen Nachschub an unautorisierten Kino- und Spielfilmen gesorgt, indem er diese Inhalte auf die einschlägigen Online-Speicherdienste, die File- und Streamhoster hochgeladen und die Links zu den Dateien an die illegalen Portale wie Movie2k oder Kinox.to weitergegeben habe, erklärte die GVU.

Im Verlauf der Durchsuchung seien ein Rechner sowie diverse Speichermedien sichergestellt worden. Der Verdächtige sei kooperativ und geständig. Die Beweise würden nun ausgewertet.

Die Maßnahme wurde von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen des weiterhin laufenden Kino.to-Verfahrens geleitet, das die GVU durch einen Strafantrag am 28. April 2011 eingeleitet hatte. Dieser richtete sich damals auch gegen diesen mutmaßlichen Top-Uploader, der nach GVU-Erkenntnissen unter dem Namen Hologramm zwischen September 2008 und April 2011 nahezu 100.000 illegale Filmkopien für Kino.to hochgeladen haben soll.

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to war am 14. Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht blieb damit im untersten Strafrahmen. Dirk B. musste zudem an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über meist betrügerische Werbung wie Abofallen, Adware zum Unterschieben von Trojanern, Sportwetten und Onlineglücksspiele über seine spanische Firma eingenommen hatte.

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WillMalecken 04. Aug 2013

Finde es den Filmemachern gegenüber echt unfair wenn man Filme nur noch über kino.to oder...

WinnerXP 30. Mai 2013

Kleine und mittlere Produktionen findest du aber kaum bei Sharehostern und kino.to. Ergo...

oBsRVr666 29. Mai 2013

Aber ich muss auch zugeben, so einem Fortschrittsbalken zu zu schauen hat seinen Reiz...

Spinnerette 29. Mai 2013

ich sage ja nur, dass das ein modell ist, das funktioniert. das müsste doch auch mit...



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