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Kino.to

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Aktuelle Filme im Angebot bei kino.to, vor der Schließung (Bild: kino.to) (kino.to)

Kino.to: GVU sieht Strafbarkeit bei Streaming-Nutzern

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung.
Maskierte Anonymous-Mitglieder (Bild: Vincent Diamante/ Wikipedia) (Vincent Diamante/ Wikipedia)

Wegen Kino.to: Anonymous attackiert GVU-Seite

Als Reaktion auf die Schließung von Kino.to hat Anonymous die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen angegriffen. Außerdem hat die Gruppe aus Protest gegen geplante Zensurmaßnahmen die Website einer türkischen Behörde lahmgelegt. Inzwischen befasst sich auch die Nato mit der Gruppe.