Was ist aus Movie2K geworden? Dieser Frage ist die Webseite Torrentfreak nachgegangen. Sie spekuliert über ein Comeback des Streaming-Portals.
Die Staatsanwaltschaft Dresden vermutet, dass ihre Ermittlungen im Umfeld von Kino.to und Movie2k zur Abschaltung der illegalen Streamingplattform geführt haben. Doch es gibt noch eine weitere Theorie.
Das größte illegale Streamingportal für deutschsprachige Filme ist offline. Weder die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen noch Torrentfreak kennen den Grund. Ein Zusammenhang mit der Verhaftung eines Uploaders ist möglich.
Ein Mann hat gestanden, als Uploader zuerst für Kino.to und später für Movie2k oder Kinox.to tätig gewesen zu sein. Weitere Ermittlungsverfahren gegen die Uploader-Szene laufen bereits.
Laut GVU liegt Movie2k in Deutschland bei der Nutzung und der Breite des illegalen Streaming-Angebots derzeit an der Spitze. Die Seite ist auf Servern in Rumänien gehostet.
Auch Unternehmen wie Google und Yahoo sollen am Werbegeschäft von Internetportalen beteiligt sein, denen zahlreiche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, so eine Studie. Eine US-Urheber-Initiative fordert Künstler auf, gegen Markenwerbung auf sogenannten Piratenseiten mobil zu machen.
Der Chef einer US-Release-Gruppe muss wegen Verletzung des Urheberrechts für längere Zeit ins Gefängnis. Alle Imaging-Mitglieder hatten ein Geständnis abgelegt.
Musik- und Filmindustrie wollen mit einer Studie nachweisen, dass die Mehrheit der Bevölkerung Warnhinweise der Provider gegen Urheberrechtsverletzungen befürwortet. Es lohnt sich aber, die Fragestellung genauer anzusehen.
Er stammt nicht von der "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU), dennoch erklärt der Verein nun eine in seinem Namen verbreitete Malware. Damit, so die GVU, würden illegale Streaming-Portale wahrscheinlich ihr Geschäftsmodell verlagern.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden will noch gegen Kino.to-Nutzer ermitteln. Derweil machen Nachfolgerportale dicht, weil ihre Werbeeinahmen wegbrechen, beobachtet die GVU.
In den USA kooperieren Rechteinhaber und Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Warum er das Modell für ungeeignet hält, erklärt der Telekommunikationsrechts-Experte Stefan Engeln im Interview.
Nachdem vor rund einem Monat der Gründer und Chef von Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, geht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun auch gegen diejenigen vor, die für Werbeschaltungen auf dem Portal gesorgt haben.
Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.
Die Hintermänner des Internetportals Kino.to konnten Werbeeinnahmen in Millionenhöhe erzielen, indem sie illegal Filme veröffentlichten. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft will die "Finanzierung illegaler Geschäftspraktiken durch Werbung" spürbar eindämmen, erklärt ZAW-Geschäftsführer Bernd Nauen im Interview.
Gegen Dirk B. ist vom Landgericht Leipzig ein mildes Urteil gesprochen worden. Der Chef von Kino.to hätte im schlimmsten Fall mit 15 Jahren Haft bestraft werden können.
Krings und Kretschmer wollen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einigen frischen Positionen beim Urheberrecht verhelfen. Zwangssperrungen des Internetanschlusses für Filesharer wollen sie nicht, aber Warnhinweise und zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über die IP-Verkehrsdaten für die Unterhaltungsindustrie.
Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streamingangebot Kino.to nutzte er persönlich nicht.
Nachdem das Landgericht Leipzig ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hat, hat der Hauptangeklagte im Kino.to-Prozess erklärt, die Vorwürfe der Staatsanwalt träfen zu und er bereue die Taten.
Der als Chef von Kino.to angeklagte Dirk B. hat sich heute vor Gericht mit dem forensischen Experten angelegt. Er schilderte sein Leben und versuchte, Angebot, Reichweite, Streamingkapazität und Qualität von Kino.to herunterzuspielen.
Durch eine Sicherheitslücke im Nameserver ist die Adresse Kino.to von Hackern übernommen worden. Kino.to gehört weiterhin dem Gründer von Kino.to, Dirk B., dessen Prozess am 22. Mai 2012 weitergeht.
Zu Beginn des Prozesses gegen den Chef von Kino.to hat heute nur die Anklage gesprochen. Der Staatsanwalt nannte die Streamingplattform ein neues Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen.
Zwei Personen, die Kino.to mit Werbung versorgt haben sollen, sind festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
Die Aktivisten von Anonymous wollen die Server der Justiz in Leipzig und das Bundesjustizministerium wegen des jüngsten Kino.to-Urteils angreifen. Schuld an allem sei zudem nur die FDP.
In der hitzigen Debatte um das Urheberrecht und Schutzfristenverlängerungen ärgert sich der Filmemacher Dietrich Brüggemann vor allem über eins: Alle reden nur über andere. Deshalb spricht er jetzt von sich.
Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner Kronzeugenrolle hat Bastian P. heute eine Haftstrafe erhalten. Die Anklage nannte ihn den "Programmiergott" von Kino.to.
Bastian P. hat heute vor dem Landgericht Leipzig umfassend ausgesagt und den Kopf der Gruppe schwer belastet. P. war über Jahre fast rund um die Uhr für die Verfügbarkeit und den Betrieb von Kino.to verantwortlich.
Der mutmaßliche technische Leiter des illegalen Filmportals Kino.to, Bastian P., hat zu Beginn seiner Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt. Der 29-Jährige soll auch dafür verantwortlich sein, dass Kino.to abgeschaltet wurde.
Der Prozess gegen einen der Hauptbeschuldigten von Kino.to beginnt noch im März 2012. Bastian P. wartet in Untersuchungshaft auf seine Verhandlung.
Die eigentlich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte Domain Kino.to stellte bisher eine Webseite dar, die bei Amazon zum Kauf von Musik einlädt. Die Dresdner Behörden haben inzwischen wieder ihren Beschlagnahmehinweis angebracht.
Nach zwei weiteren Festnahmen in Verbindung mit dem Fall Kino.to hat die GVU nun die Vorwürfe gegen die beiden Männer erläutert. Sie sollen wie nach dem Modell von Megaupload einen Sharehoster betrieben und bis zuletzt kassiert haben.
Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.
Nach der Schließung des Filehosters Megaupload will die GVU die Abschaffung des Haftungsprivilegs für Hoster. Dieses besagt, dass Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer nur dann verantwortlich sind, wenn sie von diesen Kenntnis haben.
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU sieht die US-Gesetzesvorschläge Sopa und Pipa als richtungsweisend an - obwohl es dagegen massiven Widerstand in den USA gibt. Der Fall Megaupload soll als Beleg dienen, durch falsches Zitieren aus Wikipedia scheitert die Fraktion aber kläglich.
Nach außen stellte sich Megaupload als legaler Anbieter dar, der lediglich eine technische Dienstleistung erbrachte und sich an die Vorgaben des DMCA hielt. Das aber war der Anklageschrift zufolge nur Fassade: Die Macher sollen mit absichtlichen Urheberrechtsverletzungen Millionen verdient und diese gefördert haben.
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.
Ein Gericht in Leipzig soll das Bereitstellen der Links bei Kino.to als öffentliches Zugänglichmachen von illegalen Kopien bezeichnet haben. Martin S. erhielt drei Jahre Gefängnis.
Bei mutmaßlichen Mitgliedern der Release-Gruppen Inspired und Crucial in mehreren deutschen Städten hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt. Die Gruppe soll unter anderem für illegale Kopien eines Harry-Potter-Films verantwortlich sein.
Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-jährigen Webdesigner im Fall Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt haben.
Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft klagt einen Mann aus Zwickau an, der die Server der Streamingplattform Kino.to betreut haben soll.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) will illegalen Streaming-Portalen den Geldhahn zudrehen. Dazu sollen Unternehmen keine Werbeanzeigen mehr auf den Portal-Websites schalten.
Ein weiterer mutmaßlicher Betreiber von Kino.to ist gefasst. Er soll auch Nachfolgeportale der Streamingplattform aufgebaut haben.
Die Urheberrechtsorganisation GVU will mit Zahlen von Media-Control beweisen, dass durch die Streamingplattformen Kino.to und Kinox.to der Betrieb in Videotheken direkt zurückgeht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von Kino.to Anklage erhoben. In den nächsten Tagen soll die Entscheidung über weitere Anklagen fallen, auch gegen den als Chef von Kino.to Beschuldigten.
Legale Streamingangebote sind bei den Deutschen beliebter als Angebote wie Kino.to. Gerne sehen sich die Menschen TV-Serien auch auf den Webseiten der Fernsehsender an.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ist derzeit hauptsächlich mit Kino.to und den beschlagnahmten 1 Petabyte Daten beschäftigt. Um die Nachfolger von Kino.to können sich die Ermittler nicht kümmern.
Das von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltete Filmportal Kino.to meldet sich unter KinoX.to zurück. Die GVU reagiert mit einer Kampfansage und warnt Nutzer.
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen plant auch gegen die ehemaligen Werbepartner von Kino.to vorzugehen. Das Portal soll in den letzten zwölf Monaten einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbung verdient haben.
Die Betreiber der abgeschalteten Webseite Kino.to haben mutmaßlich weitere Videostreamingplattformen betrieben. Die anderen Portale sollen movie2k.to und neu.to heißen. Zudem soll die Gruppe für die Inhalte auf Dateihostern verantwortlich sein.
Da er die Ermittlungen nachhaltig unterstützt hat, wurde ein Beschuldigter im Fall Kino.to aus der Haft entlassen. Auch Angaben zu mutmaßlichen Mittätern sollen von dem Beschuldigten gemacht worden sein.
Die sogenannte Antipiraterie-Organisation GVU ist auf einen Nachfolger von Kino.to aufmerksam geworden und hat die Staatsanwaltschaft informiert. Video2k.tv soll von früheren Kino.to-Beschäftigten betrieben werden.