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Fehlendes Impressum: Sachsens Innenministerium wegen Kino.to abgemahnt

Das Kulturmagazin Cineastentreff hat das sächsische Innenministerium wegen der Abschaltung von Kino.to abgemahnt. Dort prangt derzeit nur ein Hinweis der Kriminalpolizei und ein Impressum fehlt, lautet die Begründung.
/ Jens Ihlenfeld
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Bild: Kino.to

Unter der Überschrift "Abmahnirrsinn abgemahnt" meldet Cineastentreff(öffnet im neuen Fenster) , man habe das sächsische Innenministerium wegen Kino.to abgemahnt. Die sächsische Polizei verletze die Impressumpflicht, weil seit der Abschaltung des Angebots auf der Seite nur noch ein Hinweis der Kriminalpolizei prange. Ein Impressum aber fehle der Seite, so dass für Nutzer derzeit nicht ersichtlich sei, wer aktueller Betreiber von Kino.to ist, meint Cineastentreff.

Das Onlinemagazin will mit der Aktion in erster Linie eine Diskussion "über Abmahnwahn und Rechte-Wirrwar" anschieben: "Wir wollen klarstellen, dass wir Kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen" , sagt Michael Babilinski, einer der beiden Betreiber von Cineastentreff.

In der Abmahnung(öffnet im neuen Fenster) gibt Cineastentreff dem Ministerium bis zum 22. Juni 2011 Zeit, um zu reagieren und fordert gleichzeitig die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 411,30 Euro.

Ob die Warnseite der Polizei aber nun überhaupt impressumspflichtig ist und wenn ja, ob sie dann im Wettbewerb mit Cineastentreff steht, darf angezweifelt werden. Das tut auch Andrian Schneider beim Juraportal Telemedicus(öffnet im neuen Fenster) und kommt zu dem Schluss: "Zumindest aber ist die Abmahnung auf Basis des Wettbewerbsrechts juristisch nicht haltbar. Viel mehr als eine nett gemeinte Protestaktion gegen das Abmahnwesen kann man in der Aktion von cineastentreff.de also wohl nicht sehen."


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