Bundesverband Musikindustrie: Telekom zu Sperrung von Goldesel.to verurteilt
Das Landgericht München verlangt, dass die Telekom DNS-Blocking gegen Goldesel.to einrichtet. Dagegen hatte der Netzbetreiber sich offenbar gewehrt, jedoch ohne dies bekanntzumachen.

Das Landgericht München hat die Telekom Deutschland verurteilt, den Zugang zu der Website Goldesel.to mit DNS-Blocking zu sperren. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßte am 11. Juni 2019 das Urteil vom vergangenen Freitag. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, erklärte: " Es ist sehr erfreulich, dass hier die Chance genutzt wurde, mehr Rechtssicherheit für die Rechteinhaber zu schaffen."
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil stehe in einer Reihe mit der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, nach der Vodafone den Zugang zu Kinox.to sperren müsse, betonte der BVMI. Die Telekom hatte sich offenbar nicht freiwillig zu der Sperrung bereiterklärt. "Wir prüfen derzeit das Urteil und werden gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen", sagte Telekom-Sprecherin Michaela Schwinge Golem.de auf Anfrage.
Auch Vodafone hatte sich gegen die Sperrung von Kinox.to gewehrt, im Juni 2018 aber das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München verloren. Solche Sperrmaßnahmen griffen nicht nur erheblich in den Geschäftsbetrieb und in die Netzinfrastruktur von Vodafone ein, sondern auch in die Rechte seiner Kunden, so die Argumentation.
DNS-Blocking ist relativ sinnlos
Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über anspruchsvollere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Traffic-Analyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Eine DNS-Blockade lässt sich umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Das alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, die Inhalte bleiben illegale Kopien.
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