Oberster Gerichtshof: Österreichs Provider gegen Internetsperren zu Kino.to
Nach einem Kino.to-Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs müssen Provider Internetsperren errichten, auch wenn Urheberrechtsverletzungen nicht bewiesen sind. Erst bei verhängter Beugehaft gegen den Provider wird die Rechtmäßigkeit überprüft.

Österreichs Internetprovider haben ein Urteil kritisiert, nachdem sie im Kino.to-Urteil des Obersten Gerichtshofs Webseiten sperren müssen, die vermeintlich illegale Inhalte anbieten. "Einen Nachweis muss der Rechteinhaber dazu nicht erbringen, es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden", so der Branchenverband ISPA (Internet Service Providers Austria).
Selbst wenn der Provider sich weigert und es zu einer Klage kommt, wird die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüft. Zuerst müsse sich der Provider zu einer Beugestrafe verurteilen lassen und dagegen Berufung einlegen, damit die inhaltliche Richtigkeit der Sperraufforderung überprüft werde.
Hintergrund: Internet Service Provider können laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2014 verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten gegen den TV-Kabelnetzbetreiber UPC Austria geklagt, weil in der Vergangenheit auf Kino.to illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden.
ISPA-Chef Maximilian Schubert erklärte: "Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderung überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen."
Diese Rolle lehnen die Provider jedoch ab und fordern, dass Richter über Internetsperren entscheiden. Darüber hinaus müssten alle Sperren in einem Transparenzbericht aufgelistet und periodisch einer richterlichen Überprüfung unterzogen werden. "Nur so kann man einen Sperrfriedhof oder Zustände wie in Großbritannien, wo bereits fast jede fünfte Webseite gesperrt ist, verhindern", sagte Schubert. Sperren ließen sich immer umgehen, und jede Sperrinfrastruktur könne missbraucht werden.
Constantin Film, einer der Kläger beim Kino.to-Urteil des EuGH, hatte im März 2014 angekündigt, Internetsperren in Deutschland gegen illegale Filmangebote gerichtlich durchzusetzen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Daraus wird niemals eine Rechtfertigung es sich dann einfach ohne zu bezahlen zu nehmen...
So sieht es aus. Bis auf den Betreiber sind doch eh alle bereits wieder auf freiem Fuss?
So nicht richtig. Zu DM-Zeiten waren meist die teuren Filme bei 2 DM, die älteren bei 1...
Kapierst du nicht daß es nicht um die Bezahlung geht sondern um deren Angriff auf das...