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Urheberrechtsdebatte: CDU-Fraktionsvize gegen Two-Strikes-Internetsperren

Krings und Kretschmer wollen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einigen frischen Positionen beim Urheberrecht verhelfen. Zwangssperrungen des Internetanschlusses für Filesharer wollen sie nicht, aber Warnhinweise und zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über die IP-Verkehrsdaten für die Unterhaltungsindustrie.
/ Achim Sawall
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Günter Krings (Bild: Bundestag/Screenshot: Golem.de)
Günter Krings Bild: Bundestag/Screenshot: Golem.de

Die beiden Unionsfraktionsvizechefs Günter Krings (CDU) und Michael Kretschmer haben ein Positionspapier zum Urheberrecht aufgesetzt, das die Fraktion verabschieden soll. Darin sprechen sie sich ausdrücklich gegen Internetsperren aus: "Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion(öffnet im neuen Fenster) wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf."

Auch eine generelle Deep Packet Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs lehnen Krings und Kretschmer ab. "Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt" , so die Unionspolitiker.

Zugleich sollen die Rechte der Musik- und Filmindustrie, der Kreativen "angemessen durchgesetzt" werden können. "Sinnvoll erscheint für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch Service Provider, wie sie von einem Teil der Telekommunikationsunternehmen schon heute praktiziert wird."

Um gegen illegale Streamingplattformen wie Kino.to-Nachfolger vorzugehen, sei laut Ansicht der Unionspolitiker für Europa eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung zu schaffen, an die Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.

Die kreativen Möglichkeiten von Mashups und Remixes sollten als "transformative Werknutzungen im Urheberrecht" verankert werden. Eine stumpfe Kopie sei dagegen keine schützenswerte Leistung.

Das Papier werde am 12. Juni 2012 in den Arbeitsgruppen der Fraktion diskutiert und "soll in der nächsten Sitzungswoche von der Fraktion beschlossen werden" , erklärte Krings in einer E-Mail an Golem.de.

Die Positionen sind in der CDU umstritten. Im September 2012 hatte sich der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), für ein Two-Strikes-Warnmodell für Internetsperren eingesetzt.

Und auch Krings hatte im Januar 2012 erklärt, die US-amerikanische Sopa-Gesetzgebung weise in die richtige Richtung. Einzelne Regelungen der Gesetzentwürfe Sopa und Pipa gingen aber zu weit.


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