Das Videoportal Myvideo wurde im Jahr 2006 von den Samwer-Brüdern gegründet und gehört heute zu ProSiebenSat.1. Mittlerweile ist Myvideo auf die Firma Magic Internet mit Sitz in Berlin übertragen worden. Das weitestgehend über Werbung finanzierte Portal verzeichnet nach eigenen Angaben rund 10 Millionen Unique Visits pro Monat. Seit Oktober 2015 bestand das Angebot bei Myvideo ausschließlich aus von Anbietern bereitgestellten Inhalten, von Nutzern produzierte Inhalte (User-generated Content) gab es nicht mehr. Anfang Mai 2016 wurde die Website ohne Vorankündigung in ein Informationsportal umgewandelt, das Nutzer zu dem Streamingdienst Maxdome weiterleitet.
Die Stream-On-Option der Deutschen Telekom schafft ein Zwei-Klassen-Internet im Mobilfunk. Zwar prüft die Bundesnetzagentur noch den Tarif, doch er verstößt in zentralen Punkten nicht gegen die EU-Vorgaben zur Netzneutralität.
Mit einer kostenlosen Flatrate-Option für Musik- und Video-Streaming-Dienste führt die Deutsche Telekom eine Art Zwei-Klassen-Internet ein. Ausgewählte Musik- und Videodienste werden nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Viele Anbieter fehlen noch.
Der Marktstart von Netflix und Fire TV hat die deutsche VoD-Branche aufgescheucht. Mit Preissenkungen oder Werbung machen Amazon Instant Video, Maxdome, Sky Snap und Watchever vermehrt auf sich aufmerksam. Alle Dienste leiden aber an rechtlichen Beschränkungen, und das Angebot ist überall unterschiedlich.
Von Nico Ernst
Der Marktstart von Netflix und Fire TV hat die deutsche VoD-Branche aufgescheucht. Mit Preissenkungen oder Werbung machen Amazon Instant Video, Maxdome, Sky Snap und Watchever vermehrt auf sich aufmerksam. Alle Dienste leiden aber an rechtlichen Beschränkungen, und das Angebot ist überall unterschiedlich.
Von Nico Ernst
Der Marktstart von Netflix und Fire TV hat die deutsche VoD-Branche aufgescheucht. Mit Preissenkungen oder Werbung machen Amazon Instant Video, Maxdome, Sky Snap und Watchever vermehrt auf sich aufmerksam. Alle Dienste leiden aber an rechtlichen Beschränkungen, und das Angebot ist überall unterschiedlich.
Von Nico Ernst
Immer wieder überschreiten Oliver Samwer und seine Brüder die Grenzen. Als "jämmerliche Diebe" werden sie beschimpft. Investoren pumpen dennoch Millionen in ihre Projekte. Doch nun droht die Masche zu scheitern.
Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.
Der Marktstart von Netflix und Fire TV hat die deutsche VoD-Branche aufgescheucht. Mit Preissenkungen oder Werbung machen Amazon Instant Video, Maxdome, Sky Snap und Watchever vermehrt auf sich aufmerksam. Alle Dienste leiden aber an rechtlichen Beschränkungen, und das Angebot ist überall unterschiedlich.
Von Nico Ernst
Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Es geht bei der Klage um Inhalte auf einer Plattform von ProSiebenSat.1.
Die nordrhein-westfälische CDU könnte auf ihrem Landesparteitag am 9. Mai 2009 eine gesetzliche Registrierung für die Videoplattformen Youtube und Myvideo einfordern. Um die Verbreitung von Gewaltvideos zu verhindern, soll jeder Nutzer seine Anschrift und Personalausweisnummer eingeben müssen.