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VPRT: Gema einigt sich mit Streaming-Anbietern, nicht mit Youtube

Der Verband der privaten Rundfunkanbieter hat für seine Portale wie Clipfish und Myvideo.de einen Tarifvertrag mit der Gema abgeschlossen. Wie schon bei früheren Verträgen bekommen die Erstunterzeichner Rabatte bei den Gema-Gebühren.
/ Nico Ernst
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Die Gema einigt sich mit dem VPRT. (Bild: Gema)
Die Gema einigt sich mit dem VPRT. Bild: Gema

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat mit dem Verband der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen (VPRT) einen Gesamtvertrag über die Vergütung von Streaming geschlossen. Das gab die Gema in einer bisher nur per E-Mail verbreiteten Erklärung bekannt. Die Streaming-Anbieter akzeptieren damit den von der Gema bereits zum 1. Januar 2012 erhobenen Tarif. Der neue Vertrag ist aber im Rahmen der aktuellen Einigung nur rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 gültig – die Unternehmen müssen also offenbar Gema-Gebühren nachzahlen.

Der Tarif, dem der VPRT nun zugestimmt hat, heißt laut der Gema-Nomenklatur VR-OD 9 und ist als PDF einsehbar(öffnet im neuen Fenster). Er regelt ausdrücklich die Nutzung von Musik in werbefinanzierten Streaming-Angeboten. Davon sind auch die meist von Tochterfirmen privater Fernsehanbieter betriebenen Portale wie Clipfish, Myvideo.de, Tape.tv und Putpat betroffen. Sie alle werden vom VPRT vertreten und sind somit an den Rahmenvertrag gebunden.

Um den Einstieg etwas zu erleichtern, hat die Gema – wie schon bei früheren Tarifabschlüssen – den VPRT-Mitgliedern einen Rabatt auf den Tarif VR-OD 9 in Höhe von 20 Prozent gewährt. Wie lange dieser gelten soll, ist noch nicht bekannt. Offenbar will die Gema damit Youtube den Tarif schmackhaft machen, mit dem sich die Verwertungsgesellschaft seit Jahren im Streit befindet.

In einer kaum versteckten Anspielung auf Youtube meint der Gema-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker: " Der Abschluss des Gesamtvertrags im Bereich werbefinanziertes Streaming indiziert einmal mehr die Angemessenheit unserer bestehenden Tarife im Onlinebereich. Das ist ein starkes Signal an den Markt und an alle durch die Gema vertretenen Rechteinhaber."


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