Update Das Bundesjustizministerium schlägt einen Nachfolger für die gescheiterte Vorratsdatenspeicherung vor. Der Entwurf dürfte Nancy Faeser nicht gefallen.
Datenschutz für Sysadmins Das jahrelange Hickhack um den Datenaustausch mit den USA verunsichert Nutzer und Betreiber von Clouddiensten. Doch es gibt DSGVO-konforme Lösungen.
Update Wie erwartet hat der EuGH die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Doch in bestimmten Fällen ist die Speicherung erlaubt.
Datenschutz für Sysadmins Der DSGVO-konforme Einsatz von Google Analytics ist nur mit einer aufwendigen Proxylösung möglich. Doch es gibt selbstgehostete Alternativen.
1Kommentare/Eine Anleitung von Christiane Schulzki-Haddouti
Datenschutz für Sysadmins In einer zehnteiligen Serie behandelt Golem.de die wichtigsten Themen, die Sysadmins beim Datenschutz beachten müssen. Teil 1: Whatsapp & Co.
Chatkontrolle gibt es nicht einmal in Russland oder China: Die anlass- und verdachtslose Durchleuchtung sämtlicher Kommunikation ist einer Demokratie unwürdig.
Laut dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist es in sehr engen Grenzen möglich, die Rundfunkgebühr bar zu bezahlen. Doch damit wackelt die Abgabe nicht.
Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie verstößt nicht gegen die Grundrechte der Nutzer. Der EuGH sieht genügend Vorkehrungen zum Schutz der Meinungsfreiheit.
Eine Akte beweise: Das BKA wolle die Herkunft der Daten in den Encrochat- und Sky-ECC-Verfahren verschleiern, sagt der Anwalt Johannes Eisenberg. Nicht die einzige Wendung in den Fällen.
Verbände können auch ohne Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße klagen. Ein EuGH-Gutachter hält eine solche deutsche Regelung für rechtens.