Nach Urteil zur Arbeitszeiterfassung: SPD fordert neues Arbeitszeitgesetz mit Sanktionsmöglichkeit

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts pocht die SPD darauf, möglichst schnell rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Dabei geht es auch darum, dass ein neues Gesetz Sanktionsmöglichkeiten enthalten muss. "Wenn die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, dann muss es für Verstöße auch Sanktionen geben" , sagte Bernd Rützel von der SPD, Vorsitzender des Arbeits- und Sozialausschusses im Bundestag, der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) .
Nach seiner Auffassung muss geregelt werden, wie die geleistete Arbeitszeit von Angestellten protokolliert wird. "Dies muss manipulations- und fälschungssicher sein. Entsprechende Apps gibt es längst." Er sieht die Regierung in der Pflicht und strebt "schnell eine gesetzliche Regelung" an. Dabei sei es ihm wichtig, dass es möglichst wenige Ausnahmen gebe. "Es geht um alle abhängig Beschäftigten" , ergänzt Rützel. "Ausgenommen bleiben leitende Angestellte."
Der Gesetzgeber sei aufgerufen, "klare und praktikable Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung zu schaffen" , unterstützt Dagmar Schmidt die Forderungen von Rützel im Bericht der Süddeutschen Zeitung. Sie ist Vizevorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag.
Das Bundesarbeitsgericht sieht die Politik in der Pflicht
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, dass alle Arbeitgeber ermöglichen müssen, dass Beschäftigte die Arbeitszeit systematisch erfassen können. Noch ist offen, was genau aus dem Urteil folgen muss, da die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vorliegt. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, die Arbeitgeber seien "gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen" .
Das Gericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Seinerzeit hatte das europäische Gericht verlangt, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten müssten, ein System zur systematischen Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Bislang hat die Politik in Deutschland darauf nicht mit entsprechenden Gesetzen reagiert.
SPD will verlässliche Arbeitszeiterfassung
Für Schmidt gehe es nicht darum, alle Unternehmen mit den Kosten einer "Stechuhr" zu belasten, sondern der Politik schwebe ein digitales System vor, "das auch Homeoffice und mobiles Arbeiten miterfasst" . "Es darf auf keinen Fall im Nachhinein auf Papier möglich sein, so wie es bisher bei der Dokumentation des Mindestlohns ist" , meint Rützel. Bei Mindestlohnjobs sind Arbeitgeber zur Protokollierung der Arbeitszeit verpflichtet. Dafür hätten sie eine Woche Zeit, was die staatliche Kontrolle erschwere.
Das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) wolle die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts abwarten. Erst dann sei absehbar, welche Folgen das Urteil für den Gesetzgeber haben werde. Das Ministerium arbeitet nach eigener Aussage bereits ein einem entsprechenden Gesetzentwurf.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgericht, Inken Gallner, sagte, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lasse Deutschland Gestaltungsspielraum "über das Wie, nicht das Ob der Arbeitszeiterfassung" . Für Rützel sei es wichtig, dass die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit so einfach wie möglich sei. Dies müsse aber so erfolgen, dass Manipulationen ausgeschlossen seien.
Müssen Arbeitnehmer ein System zur Arbeitszeiterfassung verwenden?
Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing weist im SZ-Bericht darauf hin, dass noch nicht feststehe, ob das Gericht eine Aufzeichnung der Arbeitszeit verlange. Es sei möglich, dass Arbeitgeber ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit bereitstellen müssen. Ob die Beschäftigten dieses System dann auch verpflichtend nutzen müssen, sei noch offen.
Anfang des Jahres wollte Arbeitsminister Heil gesetzlich eine elektronische Arbeitszeiterfassung in mehreren Branchen einführen. Dazu kam es aber nicht, die entsprechenden Passagen wurden auf Druck der FDP gestrichen. Die FDP befürchtete eine zu starke Belastung für Unternehmen.



