Neue Berec-Leitlinien: Mit Zero-Rating ist endgültig Schluss
Nach einem Urteil des EuGH haben die europäischen Regulierungsbehörden ihre Leitlinien zur Netzneutralität angepasst.

In ihren neuen Leitlinien zur Netzneutralität erklären die europäischen Regulierungsbehörden sogenannte Zero-Rating-Angebote generell für unzulässig. Unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2021 heißt es darin: "Nulltarifoptionen gehören zu Preisbildungspraktiken, die unzulässig sind." Auf Basis des EuGH-Urteils hat die Bundesnetzagentur bereits entsprechende Angebote von Deutscher Telekom (Stream On) und Vodafone (Vodafone Pass) für unzulässig erklärt.
In seinen früheren Leitlinien hatte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) noch Spielraum für Zero-Rating gelassen. Bei dieser Praxis werden bestimmte Anwendungen nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Berec untersagte bislang das Zero-Rating nicht generell, allerdings dann, "wenn alle Anwendungen beim Erreichen eines Datenvolumens geblockt (oder gedrosselt) werden, mit Ausnahme der Zero-Rating-Anwendungen".
Der EuGH interpretierte die zugrundeliegende EU-Verordnung zur Netzneutralität jedoch rigoroser und untersagte eine Nichtanrechnung des Volumens bestimmter Datenverkehre auf Basis kommerzieller Erwägungen.
Jeder Traffic muss gleich behandelt werden
Dennoch sind weiterhin Angebote möglich, bei denen der Nutzertraffic preislich differenziert behandelt wird. Berec hat die entsprechenden Beispiele in Nummer 35 der Leitlinien überarbeitet und durch zwei weitere ergänzt. Dazu zählen "anwendungsneutrale Angebote, bei denen der Datenverbrauch während einer bestimmten Zeit (z.B. an Wochenenden oder außerhalb der Spitzenzeiten oder während einer bestimmten Anzahl von Stunden im Monat) nicht auf das vereinbarte Datenvolumen im Tarif angerechnet wird, solange jeder Verkehr gleich behandelt und keine Anwendung oder Kategorie einer bestimmten Anwendung bevorzugt wird".
Darüber hinaus dürfen die Provider Verträge mit unterschiedlichen Dienstqualitäten wie Latenz, Bandbreite oder Jitter sowie unterschiedlichen Volumen und Laufzeiten anbieten, solange innerhalb eines einzelnen Tarifs alle Datenverkehre gleich behandelt werden. Möglich sind zudem Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Schüler oder Studenten sowie eine generelle Drosselung für sämtlichen Traffic, wenn das Datenvolumen ausgeschöpft ist.
In Punkt 41 der Leitlinien stellt Berec dann noch einmal fest, dass es nach Überschreiten des vereinbarten Datenvolumens unzulässig ist, nur einzelne Anwendungen umsonst oder gegen Aufpreis bevorzugt durchzuleiten.
Die Bundesnetzagentur wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sowohl Vodafone als auch die Telekom inzwischen neue Tarifoptionen auf den Markt gebracht hätten. Zum 1. Juni 2022 startete Vodafone mit neuen Smartphone-Tarifen mit der Bezeichnung Gigamobil und löste damit die bisherigen Red-Tarife ab. Mit der Tarifänderung wurde die Option Vodafone Pass nicht länger angeboten.
Die Telekom zog Anfang Juni 2022 mit neuen Tarifen nach. "Beide Provider bieten ihren Kunden nun Tarife mit höheren Datenvolumina an. Dies bestätigt die Einschätzung der Bundesnetzagentur, dass die Einstellung der Zero-Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat", teilte die Behörde weiter mit. Deren Präsident Klaus Müller ergänzte: "Auch die übrigen Mobilfunkanbieter, die keine Zero-Rating angeboten haben, können nun wieder entsprechend konkurrenzfähige Angebote unterbreiten."
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Es ist immer schwierig, das ISO/OSI Schichtenmodell auf IP-Stacks anzuwenden, aber...
Das hätte die Telekom sicher gerne so .... Sollte sich da aber nicht erwischen lassen...
Das ist in sämtlichen Belangen absoluter Käse. Hier wurden eben KEINE höheren...