EuGH: Onlinehändler müssen meist über Garantie informieren
Auch bei Amazon müssen Händler ihre Kunden über die Garantie informieren, hat der EuGH entschieden. Das gilt allerdings nicht immer.

Händler auf Onlinemarktplätzen wie Amazon müssen Verbraucher nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in vielen Fällen über die Herstellergarantie von Produkten informieren - aber nicht immer. Die Pflicht gelte dann, wenn die Information für die Kaufentscheidung relevant sein könnte, urteilten die Richter am 5. Mai in Luxemburg. Eine generelle Pflicht zur Angabe sei dagegen unverhältnismäßig (Rechtssache C-179/21).
Hintergrund des Urteils ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um einen Händler, der auf Amazon ein Taschenmesser eines Schweizer Herstellers angeboten hatte - allerdings ohne Angaben zu einer etwaigen Garantie. Über einen Link konnte lediglich ein Informationsblatt des Herstellers abgerufen werden. Ein Konkurrent klagte deshalb mit der Begründung, dass der Händler keine ausreichenden Angaben zur Herstellergarantie mache. Der Bundesgerichtshof rief in der Sache den EuGH an.
Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren und darüber hinausgehender Garantieleistungen, die freiwillig gewährt werden - meist vom Hersteller.
Garantie muss bei berechtigtem Interesse angegeben werden
Der EuGH machte nun deutlich, dass Händler die Informationen über die Garantie des Herstellers nicht grundsätzlich angeben müssen. Diese Pflicht bestehe nur dann, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran habe. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Händler die Garantie zu einem Verkaufs- oder Werbeargument mache. Teil der Informationen könnten neben der Garantiedauer und dem Geltungsbereich auch der Reparaturort, mögliche Beschränkungen der Garantie sowie Name und Anschrift des Garantiegebers sein.
Philipp Rohdenburg, Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, kommentierte gegenüber dpa: "Insbesondere für deutsche Online-Anbieter bedeutet das: Wird ein Angebot mit einer Garantie beworben, muss er sämtliche Informationen hinsichtlich der Garantie bereitstellen. Andernfalls riskiert er eine Abmahnung."
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Und wer gibt diese Garantie? Also ich entnehme das der Hersteller nur 2 Jahre gibt...
Hier der Link zum Entscheid: https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-179/21...
Ein Händler bewirbt das Produkt schlechter, als es ist. Wann und wie wird da jetzt wer...