EU-Gericht: Milliardenstrafe gegen Intel für nichtig erklärt

Nach fast 13 Jahren Rechtsstreit hat sich Intel vorerst gegen die EU-Kommission durchgesetzt.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Intel bleibt vermutlich eine Milliardenstrafe durch die EU-Kommission erspart.
Intel bleibt vermutlich eine Milliardenstrafe durch die EU-Kommission erspart. (Bild: Nathan Frandino/Reuters)

Im jahrelangen Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe zulasten des US-amerikanischen Chipherstellers Intel hat die EU-Kommission eine Niederlage hinnehmen müssen. Weil sie unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der EU (EU-G) eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro am Mittwoch zulasten von Intel für nichtig (Rechtssache T-286/09).

Dem Unternehmen wurde der Versuch vorgeworfen, die Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte nach der Urteilsverkündung, man müsse den Richterspruch nun genau analysieren.

Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission unter der damals für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbshüter hatten Intel wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte das Unternehmen von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewogen, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen.

Außerdem habe der Chip-Hersteller Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die Begründung der EU-Kommission. Die US-amerikanische Firma war 2014 zunächst beim Gericht der EU mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert, drei Jahre später entschied der EuGH jedoch, dass das EU-G den Fall neu aufrollen muss.

Im Kern beanstandete der EuGH, dass es sich das EU-Gericht bei seiner Ablehnung der Intel-Berufung zu einfach gemacht habe und davon ausgegangen sei, dass dominierende Firmen mit solchen Rabatten automatisch Missbrauch begingen.

Nun heißt es in einer Mitteilung (PDF) des Gerichts: "Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist mithin unvollständig." Die Wettbewerbshüter hätten rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten. Es erklärte den Artikel, mit dem gegen Intel die Geldbuße verhängt wurde, in vollem Umfang für nichtig.

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