EuGH: Vorratsdatenspeicherung bleibt verboten - aber nicht überall
Der EuGH verbietet in einem Urteil erneut die Vorratsdatenspeicherung, erlaubt sie jedoch an bestimmten Orten.

Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dient. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass nationale Regeln rechtswidrig seien, die "präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikationen betreffen, zum Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorsehen" (Rechtssache C-140/20).
Dabei stellten sie auch klar, dass besonders schwere Kriminalität nicht einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gleichgestellt werden könne. Nach einem früheren EuGH-Urteil gelten bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit nämlich Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Dann hält der EuGH eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung für zulässig.
Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH bekräftigte nun unter anderem, dass er ein solches Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält.
Geografische Vorratsdatenspeicherung zulässig
Ebenso sei die gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach geografischen Kriterien rechtmäßig. Dies könne etwa die durchschnittliche Kriminalitätsrate in einem Gebiet sein. Dabei müsse es nicht einmal Anhaltspunkte für die Vorbereitung oder die Begehung schwerer Straftaten in dem Gebiet geben. Auch könne es die Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf stark besuchte Orte wie Flughäfen, Bahnhöfe oder Mautstellen geben. Der EuGH erklärte es zudem für rechtens, dass nationale Gesetze dazu verpflichten, die Identität des Käufers einer Prepaid-Sim-Karte zu speichern.
"Diese Ausnahmeregelungen gehen auch auf den massiven Druck zurück, den Mitgliedsstaaten seit Jahren auf den EuGH ausüben. Wie mit der Brechstange wird hier immer wieder versucht, Stück für Stück das Verbot anlassloser Massenüberwachung auszuhöhlen", kritisierte Konstantin Macher von der Bürgerrechsorganisation Digitalcourage. Durch diese Ausnahmeregelungen gebe es Schlupflöcher, mit denen Staaten - mit dem neuen Anstrich von sogenannten gezielten Maßnahmen - wieder anlasslose Vorratsdatenspeicherung einführen könnten.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Verfahren zu einem Mordfall in Irland, bei dem Vorratsdaten verwendet wurden. Aber auch in Deutschland sorgt die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren für Streit zwischen Bürgerrechtlern und Sicherheitspolitikern. Eine deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt wegen eines anhaltenden Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Einen Termin für das EuGH-Urteil in diesem Fall gibt es einem EuGH-Sprecher zufolge noch nicht.
Der EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hatte in einem Gutachten im November 2021 die derzeit ausgesetzte deutsche Vorratsspeicherung für rechtswidrig befunden. Dort vertritt er die Ansicht, dass alle dem Gericht vorgelegten Fragen bereits hinreichend beantwortet seien und eine Vorratsdatenspeicherung jenseits einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit rechtswidrig sei.
Nachtrag vom 5. April 2022, 15:30 Uhr
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich zu dem Urteil geäußert: "Der EuGH hat heute erneut uferlosen Datenspeicherungen eine klare Absage erteilt", schrieb Buschmann auf Twitter. "Wir haben bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland abschaffen werden."
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Ich bezweifle das es es dabei bleibt. Die Vergangenheit hat gezeigt das solche "kleinen...
zumindest nicht in Ämtern, auf denen solche nötig wären. Wir haben inkompetente...