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Vorratsdatenspeicherung: Union fordert Machtwort von Bundeskanzler Scholz

Die Union fordert beharrlich die anlasslose Speicherung von IP-Adressen . Doch das dürfte Ermittlern nur in den wenigsten Fällen helfen.
/ Friedhelm Greis
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Der Bundestag hat wieder einmal über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert (Symbolbild). (Bild: Ina Fassbender/AFP/Getty Images)
Der Bundestag hat wieder einmal über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert (Symbolbild). Bild: Ina Fassbender/AFP/Getty Images

Die Union hält im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern die anlasslose Speicherung von IP-Adressen weiterhin für unverzichtbar. Die IP-Adressen der Rechner, die für die Verbreitung von Missbrauchsaufnahmen genutzt würden, seien "meistens der einzige Ermittlungsansatz für die Ermittler" , sagte die CDU-Abgeordnete Andrea Lindholz am 29. September 2022 in einer Bundestagsdebatte zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Anlass der Debatte war ein Antrag der Unionsfraktion, in dem eine sechsmonatige Speicherung der IP-Adressen gefordert wird .

Eine solche Speicherung habe auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 20. September 2022 zugelassen, sagte Lindholz weiter. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe "offensichtlich nach Rücksprache mit den Praktikern die Notwendigkeit der IP-Adressen-Speicherung erkannt" , sagte Lindholz mit Blick auf entsprechende Äußerungen der SPD-Politikerin(öffnet im neuen Fenster) . An die Adresse der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP gerichtet forderte sie: "Am Ende muss der Bundeskanzler ein Machtwort sprechen, wenn bei Ihnen Datenschutz vor Kinderschutz gehen will." Faeser hatte in einem Interview angedeutet, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ihre Position unterstütze.

96 Prozent der IP-Adressen sind verwertbar

Doch mit ihren Forderungen standen die Unionsabgeordneten am Mittwoch allein auf weiter Flur. Sowohl die Vertreter der Ampelkoalition als auch Abgeordnete von AfD und Linke lehnten eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ab. Die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede verwies in ihrer Rede auf Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA), wonach der Anteil der nicht ermittelbaren IP-Adressen im Zusammenhang mit strafbaren Missbrauchsdelikten in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sei.

Das geht aus der schriftlichen Antwort (PDF) (öffnet im neuen Fenster) auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Christoph de Vries vom Januar 2022 hervor. Demnach erhielt das BKA in den Jahren 2017 bis 2021 302.250 Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). "Bei 19.150 Hinweisen führte eine Bestandsdatenabfrage nicht zu einer Identifizierung des benutzten Anschlusses, da in diesen Fällen als einziger Identifizierungsansatz lediglich die IP-Adresse zur Verfügung stand, diese aber nicht mehr bei den Providern gespeichert war."

Allerdings hat sich das Verhältnis von Hinweis und nicht ermittelbaren Anschlüssen aus Sicht der Ermittler in den vergangenen Jahren stark verbessert. Während im Jahr 2017 fast 40 Prozent der IP-Adresse nicht mehr gespeichert waren, sank dieser Anteil im Jahr 2021 auf 3,5 Prozent. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der strafrechtlich relevanten Hinweise aus den USA von 21.100 auf 62.300.

Linke: Strafttäter verschleiern IP-Adressen

Die Linke-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg griff in ihrer Rede ebenfalls diese Zahlen auf. Zudem verwies sie darauf, dass Straftäter vermutlich einen öffentlichen Internetanschluss oder einen Tor-Browser benutzten, um nicht über ihre IP-Adresse identifiziert werden zu können. Die IP-Adressen bei der Vorratsdatenspeicherung führten daher "ins Leere, und nicht zum Strattäter" , sagte Domscheit-Berg.

Nach Einschätzung der Digitalexpertin reicht es zudem nicht aus, dass er EuGH die Speicherung der IP-Adressen generell als zulässig erklärt habe. Denn eine solche Maßnahme müsse "geeignet, angemessen und verhältnismäßig sein" . Das sei bei der vorgeschlagenen anlasslosen Speicherung von sechs Monaten nicht der Fall.

Die Abgeordneten der Ampelkoalition verteidigten die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), in Kürze einen Gesetzesvorschlag für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorzulegen. Dieses Verfahren sei im Urteil des EuGH ausdrücklich enthalten, sagte der SPD-Abgeordnete Jens Zimmermann und fügte hinzu: "Das ist da drin, das werden wir umsetzen, das ist ein wirksames Instrument."

Union hält Quick-Freeze für untauglich

Lindholz und der frühere Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) bezeichneten das Verfahren hingegen als untauglich. Krings bezeichnete das Verfahren als "Pappkameraden" und warf den Abgeordneten vor: "Einfrieren können Sie damit allenfalls Ihr eigenes, schlechtes Gewissen." Krings verwies auf die Forderungen der Landesinnenminister, die zuletzt ebenfalls für eine Speicherung der IP-Adressen plädiert hätten . "Die Hälfte der Landesinnenminister sind SPD-Innenminister, und auch die sind der Auffassung, eine IP-Datenspeicherung ist nicht nur möglich, sondern auch richtig" , sagte Krings.

Der EuGH hat in seinem Urteil die bisherige deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Das europäische Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften entgegen, "die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen" , hieß es zur Begründung.

In dem Urteil(öffnet im neuen Fenster) führten die Richter jedoch Fälle auf, in denen eine Speicherung von Daten zulässig ist. Dazu gehört auch eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind" . Diese Speicherung sei zulässig "zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" .


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