Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Nach EuGH-Urteil: BKA muss Fluggastüberwachung stark einschränken

Das EuGH -Urteil zur Fluggastüberwachung hat große Auswirkungen für das Bundeskriminalamt .
/ Friedhelm Greis
12 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Das BKA darf künftig deutlich weniger Daten von Fluggästen speichern. (Bild: Artur Widak/Reuters)
Das BKA darf künftig deutlich weniger Daten von Fluggästen speichern. Bild: Artur Widak/Reuters

Das Bundeskriminalamt (BKA) wird künftig deutlich weniger Fluggastdaten für eine anlasslose Auswertung speichern dürfen. Da die Daten von Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr anlasslos gespeichert werden dürfen, fielen 61 Prozent der Datensätze weg, teilte das BKA der Tageszeitung (taz) auf Anfrage mit(öffnet im neuen Fenster) . Das BKA hat dem Bericht zufolge seit dem Start der Flugverkehrsüberwachung im August 2018 bis April 2022 die Datensätze von 145.821.880 Fluggästen gespeichert und ausgewertet.

Doch die bisherige Speicherpraxis darf in dieser Form nicht weitergeführt werden. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2022 . Demnach muss die zugrunde liegende EU-Richtlinie zu den sogenannten Passenger Name Records (PNR) eng ausgelegt werden. Dann könne die Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung der fraglichen Daten auf das im Kampf gegen Terror und schwere Kriminalität absolut Notwendige beschränkt werden.

Bislang haben deutsche Polizeibehörden jährlich mehrere Hundert Millionen Passagierdaten verarbeitet. Bereinigt um Doppelerfassungen betraf dies im Jahr 2021 rund 63 Millionen Reisende . Im Vergleich zu 2020 und 2019 haben sich die Zahlen mehr als verdoppelt.

Findet das Abgleichsystem einen verdächtigen Datensatz, wird dieser anschließend händisch überprüft. Beim BKA firmiert dies als "technischer Treffer" . Im vergangenen Jahr gerieten auf diese Weise rund 108.000 Personen ins Raster. Nach Angaben der Tageszeitung taz gab es bei diesem Musterabgleich 670 Treffer in knapp vier Jahren.

Zum einen werden laut taz die Fluggastdaten mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen, um zum Beispiel flüchtige Straftäter zu erwischen. Laut BKA gab es demnach seit dem Start 20.012 Fahndungserfolge beim Registerabgleich.

Schnellere Löschung vorgeschrieben

Doch das BKA darf nicht nur weniger Daten speichern, es muss diese auch schneller löschen. So verlangt der EuGH in seinem Urteil(öffnet im neuen Fenster) , dass die Fluggastdaten nicht mehr unterschiedslos für alle Fluggäste fünf Jahre lang gespeichert werden dürfen. Bislang wurden die Datensätze nach sechs Monaten lediglich "depersonalisiert" . Doch auf richterlichen Beschluss konnte die Depersonalisierung rückgängig gemacht werden. Das soll laut BKA in den vergangenen Jahren 670 Mal erfolgt sein.

Die neuen Einschränkungen seien "nicht förderlich" für eine effektive Strafverfolgung und die Gewährleistung von Sicherheit, sagte eine BKA-Sprecherin der taz. Wann das deutsche Fluggastdatengesetz an die Rechtsprechung angepasst wird, ist der Zeitung zufolge noch nicht absehbar. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) werte die EuGH-Entscheidung noch aus. Nach Abschluss der Auswertung werde das Ministerium die erforderlichen Anpassungen des Fluggastdatengesetzes "anstoßen" .


Relevante Themen