Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten zwingend erfassen

Arbeitgeber sind zwingend dazu verpflichtet, in ihren Betrieben ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen und umzusetzen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 hervor. Es reiche nicht aus, ein solches System den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, sondern man müsse "hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen und es damit verwenden" , heißt es in dem Urteil (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .
Das Gericht sollte die Frage klären, ob einem Betriebsrat ein "Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems" zur Arbeitszeiterfassung zusteht. Diese Frage wurde verneint, da jeder Arbeitgeber nach Auffassung des Gerichts gesetzlich dazu verpflichtet ist, ein solches System einzuführen. Daher sei eine entsprechende Initiative des Betriebsrates obsolet.
Ebenfalls machte das BAG Anmerkungen dazu, wie diese Pflicht umgesetzt werden kann. Demnach sind bei der Auswahl des Systems "vor allem die Besonderheiten der jeweils betroffenen Tätigkeitsbereiche der Arbeitnehmer und die Eigenheiten des Unternehmens – insbesondere seine Größe – zu berücksichtigen" .
Unter Verweis auf das maßgebliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 schreibt das BAG, die Erfassung müsse "nicht ausnahmslos und zwingend elektronisch erfolgen. Vielmehr können beispielsweise – je nach Tätigkeit und Unternehmen – Aufzeichnungen in Papierform genügen."
Auch sei es "nicht ausgeschlossen, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten als solche an die Arbeitnehmer zu delegieren" . Weiterhin heißt es: "Bei der Auswahl und der näheren Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitszeiterfassungssystems ist jedoch zu beachten, dass die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit Zielsetzungen darstellen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen."
Einzelne Aspekte umstritten
Bestimmte Aspekte der Zeiterfassung sind unter Arbeitsrechtlern jedoch umstritten, so beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit. "Es bleibt eine Definitionsfrage" , sagte Arbeitsrechtsanwalt Michael Fuhlrott dem Portal T-Online(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Wenn darunter selbstbestimmtes Arbeiten mit freier eigener Planung der Zeit verstanden wird, ist das weiter möglich. Wenn Arbeiten ohne Erfassung verstanden wird, lautet die Antwort: Nein, das geht nicht. Um die Zeiterfassung kommt man nicht herum."
Umstritten unter Experten ist zudem die Frage, ob leitende Angestellte ebenfalls ihre Arbeitszeit erfassen müssen. So vertritt der Arbeitsrechtler Philipp Byers von der Kanzlei Watson Farley & Williams die Auffassung, dass sich die Entscheidung auf alle Angestellten eines Unternehmens beziehe, also auch auf die leitenden. Die Arbeitsrechtlerin Kathrin Schulze Zumkley hingegen versteht laut Süddeutscher Zeitung (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) die Begründung der Richter so, dass leitende Angestellte ihre Arbeitszeit nicht erfassen müssen. Das solle gesetzlich geregelt werden. "Die Ampel muss dringend ihre Hausaufgaben machen" , sagte Byers dem Blatt.
Dem Urteil zufolge muss sich die Arbeitszeiterfassung nicht auf Arbeitnehmer erstrecken, "für die ein Mitgliedstaat Ausnahmen vorgesehen hat, weil die Dauer ihrer Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann" . Nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Gerhard Kronisch(öffnet im neuen Fenster) geht daraus hervor, dass leitende Angestellte von der Regelung ausgenommen sind.
Schnelles Gesetz gefordert
Auch Kronisch fordert: "Nun ist kurzfristig der Gesetzgeber gefragt. Er ist nach wie vor in der Pflicht, das Arbeitszeitgesetz anzupassen. Der Koalitionsvertrag ist auch in diesem Punkt abzuarbeiten."
Politiker von SPD und Grünen stellten laut Süddeutscher Zeitung eine baldige gesetzliche Präzisierung der Regeln in Aussicht. Nach einer ersten Einschätzung des Beschlusses "freue ich mich, dass die Arbeitszeiterfassung nicht nur angeboten, sondern unbedingt angewendet werden muss" , sagte Bernd Rützel (SPD), der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, der SZ. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Frank Bsirske, lobte die Entscheidung, "da dies sicherstellt, dass Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden" .
Nach Ansicht des IT-Branchenverbandes Bitkom benötigt Deutschland jedoch "keine auf die Minute festgelegten 8-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit" . Dazu gehöre auch, "zwischendurch ein privates Telefonat zu führen, zwischendurch Besorgungen zu machen, im Homeoffice für die Kinder da zu sein oder auch mal eine Runde zu joggen. Sich für solche Aktivitäten jeweils einige Minuten aus einer Arbeitszeiterfassung auszubuchen, hilft niemandem und nervt alle."
Die Novelle des Arbeitszeitgesetzes sei aber auch eine Chance, "die von der Realität oft überholte Norm der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen" .
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