Nach EuGH-Urteil: Booking.com droht Niederlage vor deutschem Gericht
Im Rechtsstreit mit Booking.com geht es darum, wie eindeutig das Wort Buchung auf eine Bezahlung für eine Reisebuchung hinweist.

Der Internet-Reise-Plattform Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Unterkünften eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen (Rechtssache C-249/21).
Booking.com verwendet dafür die Formulierung "Buchung abschließen". Die Richter erklärten, dass das deutsche Gericht im nächsten Schritt prüfen müsse, ob der Begriff "Buchung" im deutschen Sprachgebrauch und der Vorstellung des Verbrauchers mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht werde .
Das Amtsgericht Bottrop hatte den EuGH angerufen und hatte seine Haltung in dieser Frage bereits zum Ausdruck gebracht. Im EuGH-Urteil heißt es, das Gericht sei der Ansicht, "dass der Begriff Buchung in den Worten Buchung abschließen nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde".
Was bedeutet Buchung im deutschen Sprachgebrauch?
Stattdessen werde Buchung im deutschen Sprachgebrauch häufig auch als Synonym für eine "unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung" verwendet. Nach EU- und deutschem Recht müssen zahlungspflichtige Bestellungen aber sprachlich deutlich darauf hinweisen. Formulierungen wie "zahlungspflichtig bestellen" sind dabei rechtskonform.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Fall, bei dem ein Kunde über Booking.com vier Doppelzimmer für fünf Nächte in einem Hotel im niedersächsischen Krummhörn-Greetsiel reservieren wollte und auf die Schaltfläche Buchung abschließen klickte. Der Kunde erschien aber nicht im Hotel und die Eigentümerin des Hotels verklagte den Verbraucher auf Stornierungskosten in Höhe von 2.240 Euro. Weil er nicht zahlte, klagte sie vor Gericht.
Bei Amazons Dash-Button ging es um eine rechtskonforme Beschriftung
Vor einigen Jahren gab es um Amazons Dash-Button einen Rechtsstreit darum, ob der Einkaufsbutton rechtskonform ist. Im März 2018 hatte das Landgericht München den Dash-Button für rechtswidrig erklärt. Mit dem Dash Button konnten Kunden Alltagsartikel nachbestellen und das sollte besonders bequem möglich sein.
Die Richter verlangen von Amazon, dass Dash-Button-Kunden vor der Bestellung über die tatsächlich bestellte Ware und den Preis informiert werden müssen. Zudem wurde bemängelt, dass der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlt. Beides hatte der Dash-Button nicht. Das Unternehmen ging in Berufung und verlor ein Jahr später erneut vor Gericht. Kurz danach hat Amazon den Dash-Button vom Markt genommen.
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JA es ist einfach nur lächerlich. nirgendwo wo ich jemals unterwegs war oder gewohnt...
Also nach ein paar Minuten Duden lesen und etwas grauen Zellen sollte wirklich jeder...
Was ja sogar ungefähr der Buchungsprozess bei booking.com ist. Wenn man den...