EuGH-Urteil: Eine einzige Löschaufforderung muss reichen

Das umfangreiche Löschen persönlicher Daten aus Verzeichnissen wie Telefonbüchern könnte künftig wesentlich einfacher werden. Haben Telefonanbieter die Kundendaten an andere Anbieter und Suchmaschinen weitergegeben, müssen sie auch dafür sorgen, dass dort die Einträge gelöscht werden, wenn die Kunden sie darum bitten. Diese müssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 27. Oktober 2022 in Luxemburg mit(öffnet im neuen Fenster) (PDF) (Rechtssache C-129/21).
Hintergrund des Urteils ist eine Klage gegen den belgischen Telefonanbieter Proximus, der unter anderem Telefonauskunftsdienste und Verzeichnisse mit persönlichen Daten wie Namen, Adressen und Telefonnummern anbietet.
Die Informationen werden von anderen Anbietern an Proximus übermittelt, dieser leitet sie auch an andere Anbieter und Suchmaschinen wie Google weiter. Dafür brauchte es bislang nur eine einzige Einwilligung der Kunden.
Anbieter argumentierte mit Opt-out
Ein Kunde klagte, weil seine neue Telefonnummer in einem solchen Verzeichnis stand, ohne dass er eingewilligt hatte. Proximus wehrte sich und argumentierte, dass die Einwilligung der Kunden für die Veröffentlichung seiner Daten in Telefonverzeichnissen nicht erforderlich sei. Vielmehr müssten sie nach einem sogenannten Opt-out-Verfahren selber beantragen, nicht aufgeführt zu werden. Solange das nicht geschehe, müssten Daten nicht gelöscht werden.
Dem folgte der EuGH nicht. Bevor die Daten veröffentlicht würden, müssten die Kunden einwilligen. Durch diese Einwilligung könnten zwar auch andere Unternehmen die Daten verarbeiten, sofern damit der gleiche Zweck verfolgt werde. Genauso reicht es dem Urteil zufolge aber aus, nur ein einziges Mal die Einwilligung zu widerrufen - egal, ob gegenüber dem eigenen Anbieter oder einem der anderen Unternehmen, die die Daten verwenden. Die Telefonanbieter sind verpflichtet, den Widerruf weiterzuleiten und dafür zu sorgen, dass die Daten gelöscht werden.



