Privacy Shield: Vestager dämpft Erwartungen an schnelle Einigung mit USA

Die Wirtschaft wartet auf einen Nachfolger für das Datenschutzabkommen mit den USA. Doch die Verhandlungen sind laut EU-Kommission "nicht einfach".

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EU-Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager
EU-Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager (Bild: Yves Herman/Reuters)

Die EU-Kommission rechnet offenbar nicht mit einer schnellen Einigung auf ein neues Datenschutzabkommen mit den USA. "Wir streben mit hoher Priorität an, eine solche Vereinbarung mit den Amerikanern zu treffen", sagte Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager am 23. Februar 2022 bei der Vorstellung des neuen Datengesetzes. Doch das sei "nicht einfach, um es wirklich untertrieben zu sagen", fügte sie hinzu (Video ab 27:30).

Bei den Verhandlungen orientiere sich die Kommission an den Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der wiederum auf Basis der Grundrechtscharta geurteilt habe. Dies könne und wolle von der Kommission nicht geändert werden.

Daher müsse die Kommission auf dieser Basis einen Weg finden, um mit den USA zusammenzuarbeiten, "damit wir nicht wieder ein negatives Schrems-III-Urteil bekommen", sagte Vestager.

Die Kommissarin spielte damit auf die beiden bisherigen EuGH-Urteile zum Datenaustausch mit den USA an, die auf Betreiben des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gefällt wurden. Dies betraf zunächst das Safe-Harbor-Abkommen und im Juli 2020 den sogenannten Privacy Shield.

Medienberichten zufolge sind die Verhandlungen für einen Privacy-Shield-Nachfolger weit fortgeschritten. Das Portal Politico berichtete Anfang des Monats, dass eine Vereinbarung schon im kommenden Mai unterzeichnet werden könne. Auch auf Seiten der US-Regierung genieße das Projekt oberste Priorität. Aber in den USA wachse der Frust darüber, dass fast zwei Jahre nach dem Schrems-II-Urteil die Problematik immer noch nicht geklärt sei.

Facebook warnt vor Folgen

Zuletzt hat der US-Konzern Meta vor den Folgen gewarnt, falls es künftig keine rechtliche Grundlage mehr für den Transfer personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA geben sollte. In einer Börsenmitteilung hieß es, Meta werde "wahrscheinlich eine Reihe unserer wichtigsten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Facebook und Instagram, in Europa nicht anbieten können", wenn keine rechtlich sicheren Wege für den Transfer von personenbezogenen Daten europäischer Nutzer in die USA gefunden würden.

Der EuGH hat am 16. Juli 2020 den Privacy Shield für unzulässig erklärt. Dem Urteil zufolge reicht das Abkommen nicht als Basis aus, um personenbezogene Daten in die USA zu übertragen. Denn die Überwachungsprogramme der USA, die sich auf die dortigen Rechtsvorschriften stützten, seien "nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt". Daher würden die Anforderungen an das EU-Recht "nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" nicht erfüllt.

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