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Vorratsdatenspeicherung: SPD-Fraktion setzt auf Quick Freeze und Log-in-Falle

Die SPD-Fraktion geht in Sachen Vorratsdatenspeicherung auf Distanz zur eigenen Ministerin Nancy Faeser.
/ Friedhelm Greis
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Die SPD-Bundestagsfraktion hält nicht vom Vorstoß der Bundesinnenministerin. (Bild: Pixabay)
Die SPD-Bundestagsfraktion hält nicht vom Vorstoß der Bundesinnenministerin. Bild: Pixabay

Die Digitalpolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion sehen keine Möglichkeit für eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten in Deutschland. "Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für nicht europarechtskonform erklären wird, und damit wird sie in der jetzigen Form nichtig sein" , sagte der digitalpolitische Fraktionssprecher Jens Zimmermann am 8. September in Berlin. Als alternative Methoden zur Speicherung von IP-Adressen kämen stattdessen das Quick-Freeze-Verfahren oder die Log-in-Falle infrage.

Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Digitalausschusses, Anna Kassautzki: "Ich finde den Koalitionsvertrag relativ eindeutig: Eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen wird es nicht geben. Und das ist die Vorratsdatenspeicherung. Wir haben uns auf Quick Freeze und Log-in-Falle geeinigt, und dabei bleiben wir auch."

Faeser hält Vorratsdaten für "unbedingt erforderlich"

Damit gehen die beiden Abgeordneten auf Distanz zu Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die sich zuletzt wieder für eine Vorratsdatenspeicherung stark machte. "Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich" , sagte die SPD-Politikerin . Viele pädokriminelle Täter gingen den Ermittlern "durch die Lappen" , weil die Vorratsdatenspeicherung aktuell weitgehend außer Kraft gesetzt sei.

Trotz seiner gegenteiligen Überzeugung zeigte Zimmermann Verständnis für die Forderungen der Innenministerin. Das sei "Teil ihrer Jobbeschreibung" und "kommt markiger rüber, als es gemeint ist" . Zimmermann verwies ebenfalls auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP . Er geht davon aus, dass das Innenministerium und das Justizministerium unter Marco Buschmann (FDP) auf Basis des EuGH-Urteils einen Kompromiss vorlegen werden.

Die Forderung im Koalitionsvertrag, wonach die Regelungen so auszugestalten seien, "dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können" , sind laut Zimmermann "zwei Hürden, an denen man nicht vorbeikommt" .

Vorratsdatenspeicherung als "Papiertiger"

Selbst wenn die neuen Instrumente vielleicht nur 80 Prozent so effektiv wie eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung sein sollten, sei das immer noch besser als der Status quo. "Mir ist es lieber, wir bekommen jetzt etwas hin, das am Ende auch funktioniert, das den Ermittlern etwas an die Hand gibt, als dass wir einen Papiertiger haben, der am Ende zu gar nichts führt. Das ist leider das, was in der Vergangenheit immer wieder passiert ist" , sagte Zimmermann.

Nach Ansicht Kassautzkis braucht es vor allem gut ausgestattete Behörden, die zeitnah ermitteln können. Aktuell dauerten die Verfahren sehr lange. "Zu sagen: Wir haben nicht genügend Polizisten, deswegen machen wir eine anlasslose Massenüberwachung, das kann nicht die Antwort sein" , sagte die Abgeordnete.

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Die Gesetzesregelung zur massenhaften und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland derzeit ausgesetzt. Nach Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte sind die 2015 beschlossenen Vorgaben nicht mit europäischem Recht vereinbar. Am 20. September 2022 entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die deutsche Regelung.

Quick Freeze und Login-Falle

Eine mögliche Quick-Freeze-Regelung schlug die damalige Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) schon im Jahr 2010 vor . Allerdings wollte Leutheusser-Schnarrenberger den Richterbeschluss erst bei der Auswertung der Daten und noch nicht bei deren Speicherung, was die Effektivität des Instruments einschränken würde.

Als Alternative will die Koalition mit der sogenannten Log-in-Falle "grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen, um die Identifizierung der Täterinnen und Täter zu erreichen" . Wie diese "Falle" funktioniert, beschrieb der SPD-nahe Digitalverein D64 im Juni 2021(öffnet im neuen Fenster) . Demnach sollen die Anbieter auf Anfrage der Behörden aktuelle IP-Adressen übermitteln, um pseudonyme Nutzer identifizieren zu können.


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