Datenschutz bei Whatsapp etc.: Was bei Messengerdiensten zu beachten ist
Wer einen Messengerdienst zur Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens einsetzt, läuft schnell Gefahr, gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verstoßen. Das kann hohe Bußgelder zur Folge haben. DSGVO-konforme Lösungen sind aber selbst in heiklen Bereichen möglich.
Das Forschungszentrum Informatik (FZI) hat im Oktober 2021 eine 300-seitige Studie zum Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt. Studienleiterin Manuela Wagner zog abschließend das Fazit(öffnet im neuen Fenster) , "dass zahlreiche, gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant-Messenger den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht genügen" .