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Datenschutz bei Whatsapp etc.:
Was bei Messengerdiensten zu beachten ist

Datenschutz für Sysadmins
In einer zehnteiligen Serie behandelt Golem.de die wichtigsten Themen, die Sysadmins beim Datenschutz beachten müssen. Teil 1: Whatsapp & Co.
/ Friedhelm Greis
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Die Nutzung von Messengern durch Firmen ist datenschutzrechtlich heikel. (Bild: Pixabay)
Die Nutzung von Messengern durch Firmen ist datenschutzrechtlich heikel. Bild: Pixabay

Wer einen Messengerdienst zur Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens einsetzt, läuft schnell Gefahr, gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verstoßen. Das kann hohe Bußgelder zur Folge haben. DSGVO-konforme Lösungen sind aber selbst in heiklen Bereichen möglich.

Das Forschungszentrum Informatik (FZI) hat im Oktober 2021 eine 300-seitige Studie zum Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt. Studienleiterin Manuela Wagner zog abschließend das Fazit(öffnet im neuen Fenster), "dass zahlreiche, gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant-Messenger den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht genügen".

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