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Golem Plus Artikel
Datenschutz bei Whatsapp etc.:
Was bei Messengerdiensten zu beachten ist

Datenschutz für Sysadmins
In einer zehnteiligen Serie behandelt Golem.de die wichtigsten Themen, die Sysadmins beim Datenschutz beachten müssen. Teil 1: Whatsapp & Co.
/ Friedhelm Greis
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Die Nutzung von Messengern durch Firmen ist datenschutzrechtlich heikel. (Bild: Pixabay)
Die Nutzung von Messengern durch Firmen ist datenschutzrechtlich heikel. Bild: Pixabay

Wer einen Messengerdienst zur Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens einsetzt, läuft schnell Gefahr, gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verstoßen. Das kann hohe Bußgelder zur Folge haben. DSGVO-konforme Lösungen sind aber selbst in heiklen Bereichen möglich.

Das Forschungszentrum Informatik (FZI) hat im Oktober 2021 eine 300-seitige Studie zum Daten- und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmenskontext (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt. Studienleiterin Manuela Wagner zog abschließend das Fazit(öffnet im neuen Fenster) , "dass zahlreiche, gerade für den privaten Gebrauch entwickelte Instant-Messenger den im Unternehmenskontext relevanten rechtlichen Anforderungen an Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz in der Europäischen Union kaum oder gar nicht genügen" .

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