Verbände können auch ohne Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße klagen. Ein EuGH-Gutachter hält eine solche deutsche Regelung für rechtens.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ihre Position zum Digitale-Dienste-Gesetz geeinigt. Es verschärft die Vorgaben für Marktplätze und Suchmaschinen.