Mini-Konten für unter 15-Jährige: EU-Kommission will Social Media erst ab 13 Jahren erlauben
Die EU-Kommission will mit dem EU Kids Act den Zugang zu sozialen Netzwerken für Minderjährige unter 13 Jahren beschränken. "Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im EU-Parlament(öffnet im neuen Fenster) in Straßburg.
Die großen Plattformen verlangen in ihren Geschäftsbedingungen bereits ein Mindestalter von 13 Jahren, allerdings werde das von den Anbietern nicht kontrolliert und durchgesetzt, kritisiert das EU-Parlament. Das soll sich durch die neuen Vorgaben ändern, indem die Plattformen dazu verpflichtet werden, das zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern.
"Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind. Es geht nämlich nicht darum, dass unsere Minderjährigen auf soziale Medien zugreifen. Es geht darum, wann und in welchem Ausmaß wir sozialen Medien den Zugang zu Minderjährigen erlauben", sagte von der Leyen und fordert eine Beweislastumkehr zum bisherigen Verhalten der Anbieter.
EU-Kommission will Mini-Konto mit eingeschränkten Möglichkeiten
Ab einem Alter von 13 Jahren will die EU sogenannte Mini-Konten erlauben. Diese werden dann von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt. Zudem sollen diese Konten eingeschränkte Funktionen aufweisen und mit zeitlichen Beschränkungen versehen werden.
Vollständige Konten für soziale Medien soll es dann für Minderjährige ab einem Alter von 15 Jahren geben. Das setzt aber voraus, dass die Anbieter nachweisen, dass die Dienste für Jugendliche sicher verwendet werden können. So dürfe es dann keine suchtfördernden Algorithmen geben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos müssten deaktiviert sein.
Anbieter sollen auf einiges verzichten
Die Online-Angebote sollen Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz enthalten. Zudem müsse es Beschränkungen für Bildschirmzeiten oder andere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz geben, die von den Anbietern umgesetzt und angeboten werden müssen.
Am 17. September 2026 soll ein Gesetzestext zu den Plänen vorgestellt werden. Anschließend müssen sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer damit befassen. Bis es zu einer Einigung kommt und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnten Monate oder Jahre vergehen.
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