Facebook-Verfahren: Schrems will keinen Maulkorb akzeptieren
Der Datenschützer Max Schrems ist aus seinem Verfahren gegen Facebook ausgeschlossen worden. Das will er sich nicht gefallen lassen.

Der Datenschutzaktivist Max Schrems wehrt sich gegen den Ausschluss aus dem Verfahren gegen Facebook durch die irische Datenschutzbehörde. "Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden. Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den zu Mund halten", sagte Schrems laut Pressemitteilung der österreichischen Organisation Noyb. Seiner Ansicht nach stellt das Vorgehen der Behörde eine illegale Vorteilsannahme dar, so dass er die irische Staatsanwaltschaft darüber informiert habe.
Laut Schrems ist Noyb von der irischen Datenschutzkommission (DPC) aufgefordert worden, innerhalb eines Arbeitstages eine Verschwiegenheitsvereinbarung (non-disclosure agreement, NDA) zu unterzeichnen. Ohne eine solche Geheimhaltungsvereinbarung zugunsten der DPC und Facebook würde die DPC die Rechte von Noyb als Beschwerdeführerin in dem laufenden Verfahren aussetzen.
Hintergrund ist die Veröffentlichung eines "Entscheidungsentwurfs" der DPC durch Noyb im vergangenen Oktober. In dem Entwurf soll die Behörde einen Trick legalisiert haben, mit dem Facebook die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) umgangen haben soll. Das Social-Media-Unternehmen hatte argumentiert, dass die Nutzer einen Vertrag mit ihm abschließen, da sie personalisierte Werbung erhalten. Daher sei die DSGVO nur eingeschränkt anwendbar - die eigentlich vorgeschriebene informierte und freiwillige Einwilligung in die Datenverarbeitung sei damit obsolet.
Vor gut einem Monat hatte die DPC Noyb aufgefordert, das Dokument wieder von seiner Webseite zu entfernen. Die Organisation wies dies damals zurück. Man wolle sich weder selbst zensieren noch den Zugang der Öffentlichkeit zu problematischen Entscheidungen beschränken, hieß es.
Am 12. November 2021 verlangte die DPC dann eine Geheimhaltungsvereinbarung von Noyb. Da Schrems diese zwei Mal ablehnte, erfolgte am 18. November 2021 der Ausschluss von Noyb aus dem Verfahren.
Nach Ansicht von Schrems wäre die geforderte NDA nicht nur für Facebook, sondern auch für die Datenschutzbehörde von großem Nutzen. "Die irische Datenschutzbehörde steht ständig unter Beschuss von anderen Datenschutzbehörden, öffentlichen Untersuchungen und den Medien. Wenn Noybs Meinungsfreiheit durch ein NDA behindert würde, können keine legitime Kritik oder Diskussion mehr geführt werden", heißt es zur Begründung. Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch könne das Verlangen eines Vorteils für die rechtmäßige Erfüllung öffentlicher Aufgaben eine strafbare Handlung darstellen.
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Nein, ich wüsste nicht wieso. Was sollen denn bei einer Verhandlung wegen Datenschutzes...
Der Trick dabei ist, dass die Benutzer keinen Vertrag eingegangen sind um Werbung zu...
Nicht ganz korrekt. Der EuGH hat vor kurzem entschieden, dass in engen Ausnahmen auch...
Falsch läuft's nicht in Irland, sondern in der EU, wenn die EU solche Steueroasen...