Rob Reid, Gründer des Streamingdienstes Rhapsody, hat einen Roman über Außerirdische und das Urheberrecht geschrieben. Technik werde Filesharing sinnlos machen, sagt er.
Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.
Die Medienexpertin der Grünen meldet, dass das Leistungsschutzrecht heute nicht wie geplant verabschiedet werden konnte. " Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken", sagte sie.
Nach Acta ist vor Ipred 2. Die Lobbyisten werden sich beim nächsten Mal geschickter anstellen als bei Acta, und deshalb müssen Verfechter von Bürgerrechten im Internet noch cleverer agieren. Einige Anregungen zum Protest, online wie offline.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren.
Update Mit großer Mehrheit hat das europäische Parlament dagegen gestimmt, das Handelsabkommen Acta zu europäischem Recht zu machen. Die Festschreibung des Status quo in Fragen des Urheberrechts ist damit allerdings noch nicht vom Tisch.
EU-Kommissar Karel de Gucht hat sich in einer Debatte im Europäischen Parlament für eine Ratifizierung von Acta ausgesprochen. Damit war er jedoch einer der wenigen Redner pro Acta, eine Mehrheit gegen das Handelsabkommen gilt als sicher.
Gegenüber der FTD hat sich Johannes Singhammer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU, gegen die neuen Gema-Tarife für Veranstaltungen und Diskotheken ausgesprochen. In einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk zeigte die Gema zudem eine Hintertür auf.
Die Freude währte nur kurz: Dropbox hat Boxopus den Zugang zu seinem API gesperrt. Dropbox spricht von der Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung. Der ferngesteuerte Torrent-Download in die eigene Dropbox ist damit vorerst am Ende.
Der Brite Richard O'Dwyer soll wegen des Betreibens von TVShack an die USA ausgeliefert werden. Dagegen spricht sich Jimmy Wales, Gründer der Wikipedia, in einer seiner seltenen politischen Interventionen aus.
Die Gema nutzt die Diskussion um eine neue Gebührenstruktur für Diskotheken für einen Seitenhieb auf Youtube. Der Verwertungsverband meint, Youtube würde mit 20 bis 30 PR-Mitarbeitern gezielt für ein schlechtes Image der Gema sorgen.
Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sieht ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Es könnte der Wikipedia Abmahnungen wegen Links auf Presseartikel einbringen, die die Überschrift der Nachrichten enthalten.
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.
Update Gegen Dirk B. ist vom Landgericht Leipzig ein mildes Urteil gesprochen worden. Der Chef von Kino.to hätte im schlimmsten Fall mit 15 Jahren Haft bestraft werden können.
Krings und Kretschmer wollen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einigen frischen Positionen beim Urheberrecht verhelfen. Zwangssperrungen des Internetanschlusses für Filesharer wollen sie nicht, aber Warnhinweise und zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über die IP-Verkehrsdaten für die Unterhaltungsindustrie.
Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streamingangebot Kino.to nutzte er persönlich nicht.
Beeindruckt von der neuen Welle europaweiter Proteste will die Bundesjustizministerin Acta verabschieden. Aussagen zum Urheberrecht sollen aber aus dem Abkommen verschwinden. Gleichzeitig will sie das Urheberrecht in Deutschland im Sinne der Film- und Musikindustrie ändern.
Bundesweit gibt es heute erneut Proteste gegen das umstrittene Acta-Abkommen. Anfang Juli will das EU-Parlament darüber abstimmen. Gegner befürchten eine Überwachung des Datenverkehrs und kritisieren schwammige Formulierungen.
Eine neue EU-Richtlinie definiert, welche Werke künftig in der EU als verwaist gelten und wie diese genutzt werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen verwaiste Werke scannen und öffentlich zugänglich machen. Rechteinhaber können nachträglich Lizenzzahlungen geltend machen.
Um die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu retten, fordern Dokumentarfilmer ein neues Internetmedium. Bis zu 800 Millionen Euro aus der neuen Haushaltsabgabe der GEZ sollen einen "gewaltigen kreativen Schub" auslösen.
Nachdem das Landgericht Leipzig ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hat, hat der Hauptangeklagte im Kino.to-Prozess erklärt, die Vorwürfe der Staatsanwalt träfen zu und er bereue die Taten.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat eine Initiative von Gesetzgebern, Kreativen und Interessenvertretern zum Urheberrecht angekündigt. Wichtig sei dabei der "nüchterne Blick auf die Realität".
Die Musikindustrie wirft Google vor, nicht genug gegen Urheberrechtsverletzungen zu tun und fordert die Aufhebung des Limits von 1.000 URLs pro Beschwerde. Der RIAA sind über 1 Million monatlich aus dem Index gelöschte URLs nicht genug.
Richter William Alsup hat im Streit zwischen Oracle und Google entschieden, dass die 37 von Oracle angeführten Java-APIs, deren Copyright Google verletzt haben soll, nicht urheberrechtlich schützbar sind.
Ein französisches Gericht hat entschieden: Die Videoplattform Youtube muss Inhalte nicht vorab filtern, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. In Deutschland ringt Youtube noch mit Prüfpflichten für Uploads.
Ein EU-Gerichtsurteil hat zur geplanten Erhöhung der Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten durch die Gema geführt. Grundlage für die Festlegung war eine TNS-Studie.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.
Update Die im Bitkom organisierten Hersteller von USB-Sticks und Speicherkarten wollen vor Gericht ziehen, um eine Erhöhung der Endgerätepreise um bis zu 30 Prozent abzuwehren. Die wird von den Verwertungsgesellschaften gefordert.
Google erweitert seinen Transparenzbericht und zeigt ab sofort auch, wer wie viele Löschanträge wegen Urheberrechtsverletzungen bei Google stellt. Ganz oben auf der Liste steht Microsoft.
Die pauschalen Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten sollen ab 1. Juli 2012 um ein Vielfaches steigen - von 0,10 Euro auf bis zu 1,95 Euro pro Stück.
Um trotz gerichtlich angeordneter Blockaden erreichbar zu bleiben, setzt Pirate Bay nun unter anderem auf eine zusätzliche IP-Adresse. Die soll besonders gut mit Proxys funktionieren.
Der als Chef von Kino.to angeklagte Dirk B. hat sich heute vor Gericht mit dem forensischen Experten angelegt. Er schilderte sein Leben und versuchte, Angebot, Reichweite, Streamingkapazität und Qualität von Kino.to herunterzuspielen.
Der Gesetzgeber erwartet von der Deutschen Nationalbibliothek, dass sie das Internet regelmäßig abspeichert. Dafür müsste sie aber gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine groteske Situation, sagt der Bibliothekar Eric Steinhauer im Interview mit iRights.info.
Die Piraten erklären, sie wollten trotz eines Rechts auf Privatkopie und DRM-Abschaffung "weiterhin eine faire und angemessene Vergütung für Urheber gewährleisten".
Die SPD-Bundestagsfraktion tritt mit "Zwölf Thesen" für ein modernes Urheberrecht ein: keine Internetsperren, kein Leistungsschutzrecht, keine Kulturflatrate und ein Festhalten an Verwertungsgesellschaften.
Durch eine Sicherheitslücke im Nameserver ist die Adresse Kino.to von Hackern übernommen worden. Kino.to gehört weiterhin dem Gründer von Kino.to, Dirk B., dessen Prozess am 22. Mai 2012 weitergeht.
In einer Art Lightversion des Chaos Communication Congress haben sich Hacker zur Sigint 2012 in Köln getroffen. Es gab zwar insgesamt weniger Vorträge und hochkarätige Sprecher als zum Hacker-Haupttreff in Berlin, sie waren aber nicht weniger spannend.
Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema. Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society.
In einem eindringlichen Appell an die Netzgemeinde hat Florian Walther die Themen für die diesjährige Sigint 2012 in Köln festgesteckt: Hacker müssen ihre eigene und die Freiheit der Anderen verteidigen. Außerdem braucht es eine "digitale Genfer Konvention."
Im Verfahren zwischen Oracle und Google hat der zuständige Richter Oracles Anwalt gewarnt, dass sein Mandant am Schluss nur wenig oder gar keine finanziellen Ansprüche erwarten könnte. Beide Parteien wollen keine Geschworenen-Entscheidungen mehr.
Die Unionspolitiker Günter Krings und Ansgar Heveling rufen nach einer Aktion von Anonymous gegen Urheberrechtsbefürworter nach der Staatsanwaltschaft und Bestrafung. Heveling hatte schon im Januar gegen die Gegner der Internetsperrgesetze Sopa und Pipa gewütet.
Mit der Aktion "Wir sind die Bürger" mischen sich Aktivisten mit versöhnlichen Tönen in den Streit um ein neues Urheberrecht ein. Anonymous veröffentlicht indes Adressen.
Im Verfahren Oracle gegen Google hat der Richter die Geschworenen überstimmt: Die acht dekompilierten Java- und Android-Dateien würden exakt übereinstimmen. Damit lässt sich auch nicht eine von Google eingebrachte Geringfügigkeitsklausel anwenden.
In einer Diskussionsrunde über das Urheberrecht hat die Existenzangst der Urheber und die Angst vor dem Verlust der Rechte am eigenen Werk durch das Internet überwogen. Verständnis für die Netzfreiheit hatten einige Künstler dennoch.
MP3Tunes ist am Ende, zermürbt durch die Angriffe und Blockadeaktionen eines großen Musiklabels. Nun rechnet Gründer Michael Robertson mit EMI Records ab.
Nächste Runde im Kampf ums Urheberrecht: Jetzt wehrt sich eine Netz-Initiative gegen den Aufruf "Wir sind die Urheber", mit dem 100 prominente Künstler und Autoren für einen Schutz ihres geistigen Eigentums kämpfen.