Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streamingangebot Kino.to nutzte er persönlich nicht.
Beeindruckt von der neuen Welle europaweiter Proteste will die Bundesjustizministerin Acta verabschieden. Aussagen zum Urheberrecht sollen aber aus dem Abkommen verschwinden. Gleichzeitig will sie das Urheberrecht in Deutschland im Sinne der Film- und Musikindustrie ändern.
Bundesweit gibt es heute erneut Proteste gegen das umstrittene Acta-Abkommen. Anfang Juli will das EU-Parlament darüber abstimmen. Gegner befürchten eine Überwachung des Datenverkehrs und kritisieren schwammige Formulierungen.
Eine neue EU-Richtlinie definiert, welche Werke künftig in der EU als verwaist gelten und wie diese genutzt werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen verwaiste Werke scannen und öffentlich zugänglich machen. Rechteinhaber können nachträglich Lizenzzahlungen geltend machen.
Um die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu retten, fordern Dokumentarfilmer ein neues Internetmedium. Bis zu 800 Millionen Euro aus der neuen Haushaltsabgabe der GEZ sollen einen "gewaltigen kreativen Schub" auslösen.
Nachdem das Landgericht Leipzig ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hat, hat der Hauptangeklagte im Kino.to-Prozess erklärt, die Vorwürfe der Staatsanwalt träfen zu und er bereue die Taten.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat eine Initiative von Gesetzgebern, Kreativen und Interessenvertretern zum Urheberrecht angekündigt. Wichtig sei dabei der "nüchterne Blick auf die Realität".
Die Musikindustrie wirft Google vor, nicht genug gegen Urheberrechtsverletzungen zu tun und fordert die Aufhebung des Limits von 1.000 URLs pro Beschwerde. Der RIAA sind über 1 Million monatlich aus dem Index gelöschte URLs nicht genug.
Richter William Alsup hat im Streit zwischen Oracle und Google entschieden, dass die 37 von Oracle angeführten Java-APIs, deren Copyright Google verletzt haben soll, nicht urheberrechtlich schützbar sind.
Ein französisches Gericht hat entschieden: Die Videoplattform Youtube muss Inhalte nicht vorab filtern, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. In Deutschland ringt Youtube noch mit Prüfpflichten für Uploads.
Ein EU-Gerichtsurteil hat zur geplanten Erhöhung der Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten durch die Gema geführt. Grundlage für die Festlegung war eine TNS-Studie.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.
Update Die im Bitkom organisierten Hersteller von USB-Sticks und Speicherkarten wollen vor Gericht ziehen, um eine Erhöhung der Endgerätepreise um bis zu 30 Prozent abzuwehren. Die wird von den Verwertungsgesellschaften gefordert.
Google erweitert seinen Transparenzbericht und zeigt ab sofort auch, wer wie viele Löschanträge wegen Urheberrechtsverletzungen bei Google stellt. Ganz oben auf der Liste steht Microsoft.
Die pauschalen Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten sollen ab 1. Juli 2012 um ein Vielfaches steigen - von 0,10 Euro auf bis zu 1,95 Euro pro Stück.
Um trotz gerichtlich angeordneter Blockaden erreichbar zu bleiben, setzt Pirate Bay nun unter anderem auf eine zusätzliche IP-Adresse. Die soll besonders gut mit Proxys funktionieren.
Der als Chef von Kino.to angeklagte Dirk B. hat sich heute vor Gericht mit dem forensischen Experten angelegt. Er schilderte sein Leben und versuchte, Angebot, Reichweite, Streamingkapazität und Qualität von Kino.to herunterzuspielen.
Der Gesetzgeber erwartet von der Deutschen Nationalbibliothek, dass sie das Internet regelmäßig abspeichert. Dafür müsste sie aber gegen das Urheberrecht verstoßen. Eine groteske Situation, sagt der Bibliothekar Eric Steinhauer im Interview mit iRights.info.
Die Piraten erklären, sie wollten trotz eines Rechts auf Privatkopie und DRM-Abschaffung "weiterhin eine faire und angemessene Vergütung für Urheber gewährleisten".
Die SPD-Bundestagsfraktion tritt mit "Zwölf Thesen" für ein modernes Urheberrecht ein: keine Internetsperren, kein Leistungsschutzrecht, keine Kulturflatrate und ein Festhalten an Verwertungsgesellschaften.
Durch eine Sicherheitslücke im Nameserver ist die Adresse Kino.to von Hackern übernommen worden. Kino.to gehört weiterhin dem Gründer von Kino.to, Dirk B., dessen Prozess am 22. Mai 2012 weitergeht.
In einer Art Lightversion des Chaos Communication Congress haben sich Hacker zur Sigint 2012 in Köln getroffen. Es gab zwar insgesamt weniger Vorträge und hochkarätige Sprecher als zum Hacker-Haupttreff in Berlin, sie waren aber nicht weniger spannend.
Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema. Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society.
In einem eindringlichen Appell an die Netzgemeinde hat Florian Walther die Themen für die diesjährige Sigint 2012 in Köln festgesteckt: Hacker müssen ihre eigene und die Freiheit der Anderen verteidigen. Außerdem braucht es eine "digitale Genfer Konvention."
Im Verfahren zwischen Oracle und Google hat der zuständige Richter Oracles Anwalt gewarnt, dass sein Mandant am Schluss nur wenig oder gar keine finanziellen Ansprüche erwarten könnte. Beide Parteien wollen keine Geschworenen-Entscheidungen mehr.
Die Unionspolitiker Günter Krings und Ansgar Heveling rufen nach einer Aktion von Anonymous gegen Urheberrechtsbefürworter nach der Staatsanwaltschaft und Bestrafung. Heveling hatte schon im Januar gegen die Gegner der Internetsperrgesetze Sopa und Pipa gewütet.
Mit der Aktion "Wir sind die Bürger" mischen sich Aktivisten mit versöhnlichen Tönen in den Streit um ein neues Urheberrecht ein. Anonymous veröffentlicht indes Adressen.
Im Verfahren Oracle gegen Google hat der Richter die Geschworenen überstimmt: Die acht dekompilierten Java- und Android-Dateien würden exakt übereinstimmen. Damit lässt sich auch nicht eine von Google eingebrachte Geringfügigkeitsklausel anwenden.
In einer Diskussionsrunde über das Urheberrecht hat die Existenzangst der Urheber und die Angst vor dem Verlust der Rechte am eigenen Werk durch das Internet überwogen. Verständnis für die Netzfreiheit hatten einige Künstler dennoch.
MP3Tunes ist am Ende, zermürbt durch die Angriffe und Blockadeaktionen eines großen Musiklabels. Nun rechnet Gründer Michael Robertson mit EMI Records ab.
Nächste Runde im Kampf ums Urheberrecht: Jetzt wehrt sich eine Netz-Initiative gegen den Aufruf "Wir sind die Urheber", mit dem 100 prominente Künstler und Autoren für einen Schutz ihres geistigen Eigentums kämpfen.
Mitten in die Urheberrechtsdebatte platzt die Ankündigung der US-Filmindustrie: 20 Sekunden lang sollen sich zahlende Kunden in den USA dem Verdacht des Schwarzkopierens aussetzen. Wann immer sie einen Film auf Blu-ray ansehen. Das ist eine Frechheit und verschlimmert das Problem der Piraterie.
Die beiden neuen Warnanzeigen auf DVD und Blu-ray dauern jeweils 10 Sekunden, kommen direkt vor dem Hauptfilm und können nicht übersprungen werden. Dass sie nur Nutzer legaler Filmkopien treffen, stört den US-Heimatschutz nicht, denn es gehe um "öffentliches Bewusstsein und die Bildung".
Geistiges Eigentum ist wie ein Fahrrad - so hat der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder die Acta-Anhörung im Bundestag zusammengefasst. Der Blogger Marcel-André Casasola Merkle hat den Vergleich auf die Spitze getrieben und festgestellt: stimmt haar-ge-nau!
Update Neben dem FBI warnt jetzt auch das US-Heimatschutzministerium vor dem Kopieren von Kinofilmen und droht bei Verletzung des Urheberrechts mit fünf Jahren Gefängnis und 250.000 US-Dollar Geldstrafe.
Zu Beginn des Prozesses gegen den Chef von Kino.to hat heute nur die Anklage gesprochen. Der Staatsanwalt nannte die Streamingplattform ein neues Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen.
Im Verfahren zwischen den Firmen SAS und WPL hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die Art der Umsetzung einer bestimmten Funktion eines Programms nicht unter das Urheberrecht fällt. Ebenso wird nicht geschützt, welche Programmiersprache verwendet wird.
Eine Broschüre von iRights.info behandelt die Überwachung von Mitarbeitern am digitalen Arbeitsplatz und die Gefahren bei der Nutzung von Facebook und erklärt, welche Inhalte aus dem Netz ohne zu fragen benutzt werden dürfen.
Im Verfahren zwischen Oracle und Google um die Java-basierten Dalvik-Engine will Richter Alsup eine Entscheidung über mögliche Copyright-Verletzungen nicht den Geschworenen überlassen, sondern selbst fällen.
Youtube muss mehrere Musiktitel aus seinem Angebot nehmen. Das urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil sollte Bewegung in die stockenden Verhandlungen zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft bringen.
Am Freitag wird vor dem Landgericht Hamburg das Urteil in Sachen Gema gegen Youtube verkündet. Ein Rechtsexperte erwartet nichts Gutes für die Nutzer der Videoplattform.
Wir lachen nicht, wir lollen. Wir haben unsere eigene Sprache und unsere eigene Kultur. Wir Netzkinder müssen das Internet retten, bevor es die Offliner kaputtmachen, schreibt der Blogger Alexander Fuchs in seinem Buch "Netzkinder gegen Offliner".
Am zweiten Tag im Prozess um Java und Googles Dalvik-Engine hat Oracle-Chef Larry Ellison als Zeuge ausgesagt. Auf die Frage, wem Java gehöre und ob es frei sei, wusste er keine Antwort.
Mit dem Innovators Patent Agreement will Twitter verhindern, dass Patente genutzt werden, um Innovationen aufzuhalten. Demnach sollen Patente nur zur Abwehr eingesetzt und ansonsten im Sinne ihrer Erfinder genutzt werden dürfen.
Der Bundesaußenminister sieht Deutschlands weltweite Position als Exportnation wegen der Piratenpartei gefährdet. Diese entgegnet, Westerwelle könne Urheberrecht und Patent- und Markenrechte nicht auseinanderhalten.
Kulturpanik auf der einen, Zensur- und Wissenszugang-Paranoia auf der anderen Seite: Die aktuelle Debatte ums Urheberrecht muss endlich subtiler werden, fordert der Blogger Johnny Haeusler.