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Autovervollständigen: Google soll Begriffe "Torrent" und "Rapidshare" ausfiltern

Google muss Filesharing-Begriffe ausfiltern, um der Öffentlichkeit das Auffinden illegaler Inhalte zu erschweren, hat das höchste Gericht Frankreichs geurteilt. Doch Google wehrt sich und geht in die Berufung.
/ Achim Sawall
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Kassationshof (Bild: Kassationshof)
Kassationshof Bild: Kassationshof

Das höchste Gericht Frankreichs, der Kassationshof, hat entschieden(öffnet im neuen Fenster), dass Google in seiner Suchmaschine keine Autovervollständigung mit den Begriffen "Torrent", "Rapidshare" und "Megaupload" mehr anbieten darf. Das berichtet das Magazin Torrent Freak(öffnet im neuen Fenster).

Der Verband der französischen Musikindustrie SNEP (Syndicat National de l'Édition Phonographique), der auch als Verwertungsgesellschaft agiert, hatte argumentiert, dass Google bei der Suche nach den Namen bekannter Künstler die Begriffe "Torrent" und "Rapidshare" mit anzeige. Google kombiniert beim Autovervollständigen Begriffe automatisch, nach der Häufigkeit der Eingabe seiner Nutzer.

Das Gericht argumentierte, dass Google indirekt Urheberrechtsverletzungen erleichtere, weil versäumt werde, diese Begriffe zu filtern. Der Fall geht jetzt in die Berufung für eine endgültige Entscheidung.

Der Rechtsstreit läuft seit Anfang 2010. In zwei untergeordneten Instanzen hatte SNEP verloren. Jetzt entschied der Kassationshof im Sinne der SNEP und ordnete an, dass die Filterung der Schlüsselbegriffe eine geeignete Maßnahme sei, um Onlinepiraterie einzudämmen.

Google muss Entdeckung illegaler Inhalte erschweren

Das Gericht hat anerkannt, dass Google nicht verantwortlich für Urheberrechtsverstöße ist, die auf anderen Websites begangen werden. Der US-Konzern habe aber eine Verantwortung dafür, es schwieriger für die Öffentlichkeit zu machen, unerlaubte Inhalte zu entdecken. Mit der Filterung der Begriffe würden Urheberrechtsverstöße erschwert. Google hat bereits seit Dezember 2010 die Filterungen umgesetzt(öffnet im neuen Fenster).

Das Gericht berief sich in seinem Urteil vom 12. Juli auf Artikel 336-2 des Urheberrechtsgesetzes, das die Filterung von Begriffen zum Schutz der Rechteinhaber zulässt. Auf den gleichen Artikel zielt die französische Film- und Fernsehindustrie, um Internet Service Provider zu Internetsperren gegen illegale Streamingangebote zu zwingen.


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