Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Urheberrecht: EU bereitet Richtlinie für verwaiste Werke vor

Eine neue EU-Richtlinie definiert, welche Werke künftig in der EU als verwaist gelten und wie diese genutzt werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen verwaiste Werke scannen und öffentlich zugänglich machen. Rechteinhaber können nachträglich Lizenzzahlungen geltend machen.
/ Werner Pluta
12 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Verborgene Schätze heben: EU-Richtlinie regelt Nutzung von verwaisten Büchern und anderen Werken (Bild: Amazon)
Verborgene Schätze heben: EU-Richtlinie regelt Nutzung von verwaisten Büchern und anderen Werken Bild: Amazon

Verwaiste Werke sollen in Europa künftig frei verwendet werden dürfen. Das sieht der Entwurf für eine neue Richtlinie vor, auf die sich das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union (EU) nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) geeinigt haben. Die Richtlinie ist noch nicht rechtskräftig, sie braucht noch die Zustimmung des Rechtsausschusses, des Parlaments sowie des Rats.

Die Richtlinie sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen nach sogenannten verwaisten Werken scannen und sie nutzen dürfen. Das soll für Texte ebenso gelten wie für Bilder und Filme. Verwaiste Werke sind Werke, deren Urheberrechtsschutz noch gilt, aber deren Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind.

Suche nach Rechteinhabern

Die Institutionen können ihre Bestände nach verwaisten Werken durchsuchen. Die Richtlinie sieht aber vor, dass gewissenhaft nach den Rechteinhabern gesucht wird. Erst wenn diese Suche erfolglos war, gilt ein Werk als verwaist. Es darf dann digitalisiert und zu nicht auf Gewinn ausgerichteten Zwecken genutzt werden. Die Bibliotheken und Museen können die Nutzung der Werke kostenpflichtig machen, um mit den Einkünften die Suche und Digitalisierung zu finanzieren.

Bisher ist es ohne die Zustimmung der Rechteinhaber praktisch nicht möglich, Werke zu digitalisieren. Die Richtlinie wird die Institutionen vor Urheberrechtsklagen bewahren. Sollten nachträglich Rechte an einem verwaisten Werk geltend gemacht werden, sieht die Richtlinie eine Kompensation vor. Der Rechteinhaber kann zudem den Status verwaist rückgängig machen.

Kulturgüter zugänglich machen

"Die Regelung wird die Kultur fördern und es endlich ermöglichen, einige verborgene Schätze der Öffentlichkeit zugänglich zu machen" , kommentierte Verhandlungsführerin Lidia Geringer de Oedenberg(öffnet im neuen Fenster) . Die Polin gehört der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament an.

Ziel ist, das Urheberrecht innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Die neue Richtlinie sei ein "erster Schritt in diese Richtung" , erklärte Geringer de Oedenberg. So bekommt ein Werk, das in einem Mitgliedsstaat als verwaist deklariert wurde, diesen Status in der ganzen EU. Mit der Richtlinie will die EU explizit Rechtsstreitigkeiten, wie sie in den USA gegen Google und das Google Book Settlement geführt werden, verhindern.


Relevante Themen