Richter Alsup: Kein Copyright auf Oracles 37 Java-APIs

Richter William Alsup hat im Streit zwischen Oracle und Google entschieden, dass die 37 von Oracle angeführten Java-APIs, deren Copyright Google verletzt haben soll, nicht urheberrechtlich schützbar sind.

Artikel veröffentlicht am ,
Schlappe vor Gericht für Oracle-Chef Larry Ellison
Schlappe vor Gericht für Oracle-Chef Larry Ellison (Bild: Norbert von der Groeben/Reuters)

Oracle hat im Rechtsstreit mit Google um 37 Java-APIs vor dem District Court von Nordkalifornien verloren. Oracle hatte Google unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, da Google nach Ansicht von Oracle durch die Nutzung der Java-APIs in seinem mobilen Betriebssystem Android gegen Oracles Urheberrechte verstößt. Google hatte dies zurückgewiesen und angeführt, die APIs seien nicht urheberrechtlich schützbar, so dass sie jeder verwenden könne. Der zuständige Richter William Alsup gab in diesem Punkt nun Google recht und entschied, dass die 37 von Oracle angeführten APIs nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Alsup räumt in seinem Urteil ein, dass der allgemeine Namensraum der APIs durchaus kreative Elemente enthält, zugleich aber eine präzise Kommandostruktur habe. Und diese Kommandostruktur falle unter Abschnitt 102(b) des Copyright Act und sei daher nicht urheberrechtlich schützbar. Es sei notwendig, diese Struktur zu kopieren, um Interoperabilität sicherzustellen.

Der Richter machte deutlich, dass Oracle nicht die Eigentümerschaft an jeder Implementierung einer Funktion oder Spezifikation besitzt, ganz gleich, wie kreativ die urheberrechtlich geschützte Implementierung oder Spezifikation ist. Geschützt sei lediglich die eine konkrete Implementierung. Es stehe jedem anderen frei, eine eigene Implementierung umzusetzen, solange sich der Code der Implementierung vom Original unterscheide. Das gelte für alle Java-APIs. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Header-Dateien identische Zeilen enthalten, denn das sei notwendig, um eine Java-Methode zu deklarieren, die die gleiche Funktion abbilde.

Dabei spielt es nach Ansicht von Richter Allsup keine Rolle, dass es möglich gewesen wäre, die gleiche Funktion in Android umzusetzen, ohne die komplette Kommandostruktur von Java zu kopieren.

Oracle kündigte Berufung an

Allerdings macht der Richter in seinem Urteil deutlich, dass seine Entscheidung nur für die 37 von Oracle in diesem Verfahren angeführten APIs gilt. Es sei keineswegs so, dass die Struktur, Reihenfolge und Organisation aller Computerprogramme gestohlen werden dürften.

Oracle hat in einer ersten Stellungnahme bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Richter habe bei seiner Entscheidung für Interoperabilität nicht beachtet, dass Googles Umsetzung der APIs die Interoperabilität zwischen Android und Java eliminiert habe. Google habe das Versprechen "write once, run anywhere" gebrochen. Sollte die Entscheidung Bestand haben, werde es deutlich schwieriger, Innovationen und Erfindungen in den USA zu schützen.

Google hingegen hat die Entscheidung begrüßt und spricht in einer Stellungnahme von einem guten Tag für Zusammenarbeit und Innovation.

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lisgoem8 02. Jun 2012

Ja endlich mal ein Richter der wirklich was von der Materie zu verstehen scheint. Und so...

rangnar 01. Jun 2012

Da bemühe ich mich, auf das Bild-Niveau der großen Masse herab zu steigen. Und dann...

rangnar 01. Jun 2012

Echt! Wer bezeichnet sich hier als Experte? Ich fürchte, die Experten-Selbstbezichtigung...



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