Kabinett: Umstrittenes Leistungsschutzrecht noch nicht verabschiedet
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde am 4. Juli 2012 nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Das gab Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen, bekannt. Damit sei mit einer Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes vor der Sommerpause nicht mehr zu rechnen. Rößner: "Und das ist auch gut so. Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken".
Das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Danach sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen.
Rößner: "Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung. Wir wollen Journalistinnen und Journalisten nicht schlechter stellen als Verleger: Beim Leistungsschutzrecht wären kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt. Vor allem wollen wir für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, keine Lizenzierungspflicht, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer."
Das Leistungsschutzrecht sei ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk der Bundesregierung an die Verleger, das "Lösungen für die dringenden Probleme beim Urheberrecht" zu verwaisten Werken, Abmahnungen und die Privatkopie nicht ersetzen könne und vor allem Rechtsunsicherheit schaffe, erklärte Rößner.
Dorothee Bär, CSU-Vizechefin und Vorsitzende des CSU-Netzrates, hatte sich ebenfalls entschieden gegen das Leistungsschutzrecht gewandt: "Das Leistungsschutzrecht droht zum deutschen Acta zu werden."
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