Jeder Kunde von Kabel Deutschland, der über Kabelmodem mit WLAN online ist, kann bald zu einem öffentlichen Hotspot für andere Kunden des Unternehmens werden. Wer das nicht möchte, obwohl er selbst nicht haften muss, hat sechs Wochen Zeit zum Widerspruch.
Ein neues Team hat den Betrieb des Bittorrent-Indexes Isohunt unter einer anderen TLD aufgenommen. "Isohunt kann definitiv als Symbol für Filesharing bezeichnet werden", so die neuen Eigner.
Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ausschließlich ein Verwandter das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden.
Einer der größten Bittorrent-Indizes ist aus dem Internet gelöscht worden. Offenbar aus Furcht vor der Filmindustrie wurden die Inhalte früher als geplant offline genommen.
Um seine neue WLAN-Community starten zu können, will Kabel Deutschland bei Homespot in zwei separaten WLANs die Störerhaftung übernehmen und zusätzliche dedizierte Bandbreite bereitstellen.
Vor einem Regal mit Science-Fiction-Literatur ist der angebliche Betreiber der Handelsplattform Silk Road festgenommen worden. Sein Anwalt wies vor dem Haftrichter die Anschuldigungen zurück: Sie lauten auf Verschwörung zu Drogenhandel, Computerhacking und Geldwäsche sowie Anstiftung zum Mord.
Der mutmaßliche Betreiber der Handelsplattform Silk Road ist verhaftet worden. Die Seite, die nur über Tor erreichbar war, diente vor allem dazu, Drogen mit Hilfe von Bitcoins zu verkaufen.
Ein Wissenschaftler aus Düsseldorf hat vergeblich versucht, mit einer Klage durchzusetzen, dass Google einen rechten Schmähartikel bei Wordpress nicht mehr im Suchindex anzeigt.
Die Angaben der Internet-Provider zu IP-Adressen angeblicher Filesharer können schlicht falsch sein. Das belegt ein neuer Fall einer Abmahnung. Doch die Gerichte stört das bisher nicht.
Es wird keine Revision vor dem Bundesgerichtshof wegen illegalen Filesharings für eine alte Frau geben, die zu dem Zeitpunkt gar keinen Rechner und Router mehr besaß. Die Urheberrechtsinhaber haben aufgegeben.
Ein Hamburger Gericht hat die Anwaltskosten bei Abmahnungen für privates Filesharing begrenzt. Damit könne "den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten" eine Grenze gesetzt werden, so Verbraucherschützer.
Zum zehnjährigen Bestehen hat Pirate Bay den Pirate Browser vorgestellt, der die Internetsperren gegen Filesharing in vielen Ländern umgehen soll. Die Firefox-Variante sei aber nur ein erster Schritt zu einem Bittorrent-Browser.
Google wirft dem Bundesgerichtshof vor, seine Argumente im Streit um Löschungen von Autocomplete nicht angehört zu haben. Doch das Gericht weist dies zurück. Nun könnte eine Verfassungsbeschwerde folgen.
Das Unternehmen Malibu Media hat Filesharer verfolgen lassen, die sich Pornofilme beschafft haben sollen. Doch die Filme zeigten "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise", was nicht schützenswert sei, so das Landgericht München.
Mit gleichem Aussehen wie der vermeintliche Nachfolger Movie4k ist auch der illegale Dienst Movie2k nun wieder im Netz. Die Betreiber behaupten, Ende Mai 2013 gehackt worden zu sein und warnen vor der Konkurrenz.
Unter anderem mit der Sperrung von Websites will die Schweizer Unterhaltungsindustrie gegen den illegalen Dateitausch über das Internet vorgehen. Sie hat bereits eine Liste mit Sperrkandidaten zusammengestellt.
Ein grüner Verbraucherminister und die Verbraucherzentrale wollen das Urheberrecht ändern. Die Privatkopie soll zu einem unabdingbaren Nutzerrecht werden, Medieninhalte sollen in sozialen Netzwerken frei geteilt werden dürfen.
Eine Initiative, das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs zu beschränken, ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. Der IT-Branchenverband Bitkom spricht davon, dass damit der WLAN-Betrieb aus Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht wird.
Die Besitzer der Movie2k.to-Domain haben den DNS-Server der deutschen Piratenpartei als Primary DNS eingetragen. Ergebnis sind rund 10.000 Seitenaufrufe in der Minute und Anrufe der Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Piraten.
Die Betreiber von Movie4K und Movie2k haben sich in einer Erklärung für ein freies Internet an die Öffentlichkeit gewandt. Nach der Abschaltung von Movie2k durch die Betreiber ist der Nachfolger jetzt online.
Die Staatsanwaltschaft Dresden vermutet, dass ihre Ermittlungen im Umfeld von Kino.to und Movie2k zur Abschaltung der illegalen Streamingplattform geführt haben. Doch es gibt noch eine weitere Theorie.
Das größte illegale Streamingportal für deutschsprachige Filme ist offline. Weder die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen noch Torrentfreak kennen den Grund. Ein Zusammenhang mit der Verhaftung eines Uploaders ist möglich.
Wenn die Autocomplete-Funktion in der Google-Suche Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechende Wortkombination löschen. Das hat der Bundesgerichtshof soeben entschieden.
Die Störerhaftung bremst nach Ansicht von Experten den Ausbau von freien WLAN-Zugängen. Private Betreiber sollten von der Haftung befreit werden, hieß es in einer Anhörung des Bundestages.
Svartholm Warg will mit dem Steuerdaten-Hack auf den IT-Dienstleister Logica nichts zu tun haben. Die Beweise auf seinem Rechner seien ihm über das Internet untergeschoben worden. Namen nennt der Pirate Bay-Gründer nicht.
Eine neue Software für Internet Provider von McAfee soll Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspüren und blockieren. Statt illegaler Filesharing-Angebote bekommt der Nutzer Links auf Downloadshops bereitgestellt.
Eine alte Frau, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besessen hat, muss nicht für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, die angeblich unter ihrer IP-Adresse begangen worden ist.
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat.
Eine Torrent-Datei ist nicht mit einer illegalen Filmkopie gleichzusetzen. Der Torrent "stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar", so das Amtsgericht München.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln.
Durch die Vermarktung seiner Songs mit so vielen digitalen Partnern wie möglich habe Universal Music erreicht, dass Konsumenten die Musik nicht mehr "klauen", sagt dessen Europachef Frank Briegmann. Streaming sei dabei eine wichtige Komponente.
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.
Update Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchet Abmahnungen weiterer Musikverlage. Daher verschicken viele ungefragt Unterlassungserklärungen an Rechteinhaber und versprechen, deren Musikstücke nicht zu teilen. Ein Empfänger fühlte sich davon "belästigt" - zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Nach Razzien der Kriminalpolizei Bielefeld und Flensburg ist das Portal Drei.bz offline. Die vollständigen Datenbanken liegen bei der Polizei. Drei.bz hatte Links auf illegale Filmkopien bei File- und Streamhostern angeboten.
The Pirate Bay sei nach Nordkorea umgezogen, das Land wolle sich damit öffnen und habe sie eingeladen, "unsere Schlacht aus ihrem Netzwerk zu führen", behaupten die Betreiber in einer Pressemitteilung. Wahr ist das nicht.
Der US-Provider Comcast hat angekündigt, was seinen Filesharing-Nutzern droht, die Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ignorieren. Seit dieser Woche ist in den USA das Six-Strikes-Anti-Piraterie-System aktiv, das den teilnehmenden Providern einen gewissen Freiraum lässt.
Weil die Unterhaltungsindustrie der schwedischen Piratenpartei mit einer Klage droht, hat diese sich entschlossen, das Angebot The Pirate Bay nicht mehr zu unterstützen. Das übernehmen jetzt Piratenparteien in Norwegen und Spanien.
Paper Bay ist eine Plattform, über die Nutzer wissenschaftliche Aufsätze tauschen können. Das Angebot ist ein Protest gegen die Fachverlage, denen die Initiatoren vorwerfen, mit der Arbeit anderer gute Geschäfte zu machen.
Am 8. Februar 2013 hatte der Dokumentarfilm The Pirate Bay - Away From Keyboard von Simon Klose auf der Berlinale Premiere. Gleichzeitig hat der schwedische Filmemacher sein Werk kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. Golem.de hat den Film gesehen.
Laut GVU liegt Movie2k in Deutschland bei der Nutzung und der Breite des illegalen Streaming-Angebots derzeit an der Spitze. Die Seite ist auf Servern in Rumänien gehostet.
Der schwedische Dokumentarfilmer Simon Klose hat die Macher der weltbekannten Filesharing-Plattform Pirate Bay jahrelang mit der Kamera begleitet. Auf der Berlinale und im Netz zeigt er ihren Kampf mit Hollywood-Anwälten und Behörden. Es sei falsch, sie einfach zu kriminalisieren, sagt Klose im Interview mit iRights.
Update Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders.
Silent Circle bringt in wenigen Tagen eine App für verschlüsseltes Filesharing in den App Store. Die Dateien können auch auf Selbstzerstörung programmiert werden, so die Firma des PGP-Entwicklers.
Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalen Filesharings Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.