Anwältin: Provider-Angaben zu IP-Adressen wegen Filesharing falsch

Die Angaben der Internet-Provider zu IP-Adressen angeblicher Filesharer können schlicht falsch sein. Das belegt ein neuer Fall einer Abmahnung. Doch die Gerichte stört das bisher nicht.

Artikel veröffentlicht am ,
Anwältin: Provider-Angaben zu IP-Adressen wegen Filesharing falsch
(Bild: Paul J. Richards/AFP/Getty Images)

Der Rechtsanwältin Kathrin Berger aus Saarbrücken liegt eine Abmahnung wegen Filesharings an eine ältere Frau vor, die gar keinen Internetanschluss besitzt. Das gab die Fachanwältin für Informationstechnologierecht am 30. August 2013 in ihrem Blog bekannt. "Das Besondere: Die Dame hat mit ihrem Anbieter nur einen Vertrag über Telefonleistungen abgeschlossen. Sie hat daher auch keinen Router, einen Computer hat sie ebenfalls nicht. Da bleibt die Frage: Wie zuverlässig wurden wohl in diesem Fall die Daten ermittelt?"

Auch Rechtsanwalt Thomas Stadler hinterfragt, wie zuverlässig die Angaben der Telekommunikationsunternehmen in Filesharing-Fällen tatsächlich sind. Der Provider ermittelt aufgrund der Angabe einer IP-Adresse und einer Uhrzeit einen bestimmten Kunden.

Stadler: "In allen von mir geführten Klageverfahren habe ich für meine Mandanten auch die Richtigkeit der Zuordnung der IP-Adresse zu dem Beklagten als Anschlussinhaber bestritten. Die Gerichte hat das bislang allerdings noch nie dazu veranlasst, diesen Aspekt durch ein Sachverständigengutachten klären zu lassen. Die Argumentation, speziell des Amtsgerichts München, ist in diesen Fällen immer dieselbe." Es sei unklar, welcher Fehler in der Datenbank der Netzbetreiber im Einzelfall eine falsche Zuordnung verursache.

In dieser Woche wurde berichtet, dass der Kläger eine Revision beim Bundesgerichtshof gegen eine Rentnerin zurückgezogen hatte. Damit sei ein Urteil zugunsten der Frau endgültig rechtskräftig geworden. Die Rentnerin hatte im April 2013 einen Berufungsprozess gewonnen, in dem es um den Vorwurf ging, dass über ihren Internetanschluss per Filesharing ein Hooligan-Film angeboten wurde. Die ursprüngliche Klage auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 650 Euro wurde abgewiesen.

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Th3Dan 06. Sep 2013

Du vergisst was entscheidendes: Der Staat überwacht ALLES und kennt daher noch dutzend...

/mecki78 03. Sep 2013

Du hast mir nicht widersprochen. Die IP Adresse wird für dich "reserviert" und diese...

Zerberus76 02. Sep 2013

Ziemlich verwirrendes Zeug von soviel Möchtgern-Profis, jedenfalls wenn jeder was anderes...

TheDUDE 01. Sep 2013

THIS !!!! Für ALLE NICHTWÄHLER, Ihr seid die Unterstützer der Gewinner. Kleines sehr...



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