Bundestag: CDU und FDP für Störerhaftung offener WLANs

Die SPD-Fraktion ist am 5. Juni im Wirtschaftsausschuss mit einem Antrag (PDF)(öffnet im neuen Fenster) gescheitert, der Haftungsbeschränkung für Access-Provider auch auf WLAN-Betreiber erweitern wollte. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, Union und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Grüne der Stimme enthielten.
In ihrem Antrag verwies die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen stark gestiegen. Wegen der Gesetzeslage stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar, was den weiteren Ausbau verhindere.
Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder(öffnet im neuen Fenster) .
So hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil dem Betreiber eines WLANs auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, bestünden weiterhin Unklarheiten. Das gelte auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.
Verschiedene Landgerichte hatten unterschiedliche Anforderungen festgelegt: Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. "Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hotspots veranlasst, ihre Angebote einzustellen" , erklärte der Bitkom.
Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung würden die Urheberrechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen, darin waren sich die Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Neue Medien zur Störerhaftung einig. "In Deutschland ist es derzeit nur mit sehr guten Nerven oder sehr solidem finanziellen Rückgrat möglich, ein WLAN-Netz für die Öffentlichkeit anzubieten, wenn man kein klassischer Provider ist" , sagte der Jurist und Internetexperte Ulf Buermeyer bei der Anhörung am 13. Mai 2013 .
Der Münchner Stadtrat(öffnet im neuen Fenster) hatte am 5. Juni 2013 seine Zustimmung zu freien WLANs gegeben.



