Bundestag: CDU und FDP für Störerhaftung offener WLANs
Eine Initiative, das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs zu beschränken, ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. Der IT-Branchenverband Bitkom spricht davon, dass damit der WLAN-Betrieb aus Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht wird.

Die SPD-Fraktion ist am 5. Juni im Wirtschaftsausschuss mit einem Antrag (PDF) gescheitert, der Haftungsbeschränkung für Access-Provider auch auf WLAN-Betreiber erweitern wollte. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, Union und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Grüne der Stimme enthielten.
In ihrem Antrag verwies die SPD-Fraktion darauf, dass zahlreiche WLANs von Hotels und Gaststätten als zusätzlicher Service für ihre Kunden betrieben würden. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren auch die Zahl der privaten offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen stark gestiegen. Wegen der Gesetzeslage stelle der Betrieb von öffentlichen WLANs ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar, was den weiteren Ausbau verhindere.
Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
So hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil dem Betreiber eines WLANs auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, bestünden weiterhin Unklarheiten. Das gelte auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.
Verschiedene Landgerichte hatten unterschiedliche Anforderungen festgelegt: Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. "Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hotspots veranlasst, ihre Angebote einzustellen", erklärte der Bitkom.
Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung würden die Urheberrechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen, darin waren sich die Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Neue Medien zur Störerhaftung einig. "In Deutschland ist es derzeit nur mit sehr guten Nerven oder sehr solidem finanziellen Rückgrat möglich, ein WLAN-Netz für die Öffentlichkeit anzubieten, wenn man kein klassischer Provider ist", sagte der Jurist und Internetexperte Ulf Buermeyer bei der Anhörung am 13. Mai 2013.
Der Münchner Stadtrat hatte am 5. Juni 2013 seine Zustimmung zu freien WLANs gegeben.
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Jau, deshalb wollte der Rösler ja auch mit Vodafone Würstchen grillen und schon mal...
Das ergibt keinen Sinn. Welche Lobby sollte denn hinter Anti-Störerhaftung stehen? Die...
Kann man hier nachlesen: Enthaltung bei der Störerhaftung Viel Text, wenig Inhalt. Im...
und wo habe ich behauptet er sei boese? 2 mal das thema verfehlt! 1. habe ich nicht...