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Verbraucherschützer und Minister: Neues Urheberrecht für Privatkopie und freies Teilen

Ein grüner Verbraucherminister und die Verbraucherzentrale wollen das Urheberrecht ändern. Die Privatkopie soll zu einem unabdingbaren Nutzerrecht werden, Medieninhalte sollen in sozialen Netzwerken frei geteilt werden dürfen.
/ Achim Sawall
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GVU-Video zum Thema Urheberrechtsverletzung (Bild: GVU)
GVU-Video zum Thema Urheberrechtsverletzung Bild: GVU

Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein neues Urheberrecht gefordert. Kern des Positionspapiers (PDF)(öffnet im neuen Fenster), das am 6. Juni 2013 vorgelegt wurde, ist das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden soll. "Wer zum Beispiel ein E-Book kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", sagte Billen.

Zudem müsse das Urheberrecht an die sozialen Netzwerke angepasst werden. "Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden", forderte Bonde. Hierzu gehöre es auch, Remixe, Mashups oder Collagen zu gestatten.

Weiter heißt es: "Kommunikationsformen wie das Posten und Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf partizipativen Plattformen und Anwendungen des Web 2.0 (insbesondere soziale Netzwerke, Video- und Fotoportalen, Blogs und Foren) zu privaten Zwecken sind als neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht zu verankern. Das Verbreiten von Videos, Fotos oder Texten ist eine zentrale Funktion solcher Plattformen und Anwendungen. Sie gehört zum Alltag vieler Internetnutzer."

So habe sich die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Vorschlag Baden-Württembergs im Mai 2013 einstimmig für die Möglichkeit des Weiterverkaufs digitaler Güter ausgesprochen. Billen: "Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss umfassende Rechte auch für digitale Güter garantieren. Sie dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden."


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