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Urheberrechtsverletzungen: Vodafone muss keine IP-Adressen speichern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Vodafone nicht verpflichtet ist, die IP-Adressen von Kunden zu erheben, um Filesharing-Nutzer zu verfolgen.
/ Achim Sawall
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Provider sollen nicht den Stecker ziehen, aber bremsen. (Bild: Kacper Pempel / Reuters)
Provider sollen nicht den Stecker ziehen, aber bremsen. Bild: Kacper Pempel / Reuters

Vodafone muss laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 W 118/12) keine dynamischen IP-Adressen seiner Kunden speichern. Das gaben die Rechtsanwälte des Telekommunikationskonzerns laut Angaben des Lawblogs(öffnet im neuen Fenster) bekannt. Auch Rechtsanwalt Marcus Beckmann berichtet(öffnet im neuen Fenster) über das Urteil. Die Musik- und Filmindustrie wollte Vodafone verpflichten, die IP-Adressen auf Anforderung zu speichern, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Es ging um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing-Nutzer.

Insbesondere bei UMTS-Kunden speichert der britische Konzern in Deutschland keine IP-Adressen, weil sich im Mobilfunknetz alle Nutzer, die in eine Funkzelle eingebucht sind, die IP-Adresse teilen würden, so Udo Vetter im Lawblog.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sehe keine Verpflichtung von Vodafone für die Speicherung. Nach geltender Rechtslage müsse ein Access Provider keine IP-Adressen der Kunden speichern, da es derzeit in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gibt. Für einen Quick Freeze für die Rechteinhaber aus der Musik- und Filmindustrie gebe es auch keine juristische Grundlage. Internetanbieter müssten lediglich die Daten herausgeben, die ihnen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung zur Verfügung stehen. Es gäbe keine Verpflichtung, Daten erst zu produzieren.

Das Urteil sei auch interessant, weil es einen anderen Weg gegen Massenabmahnung aufzeigt. "Wenn Internetanbieter einfach nicht mehr die genutzten IP-Adressen ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum speichern, hätten sie auch keine Daten, die sie an die Musik- und Filmindustrie herausgeben können. Gerade bei Flatrates stellt sich ja seit jeher die Frage, wozu die Provider eigentlich festhalten müssen, welcher Kunde wie lange online war" , so Vetter.


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